EuGH-Gutachterin schlägt sich bei Umtausch auf Verbraucherseite

15.11.2007 14:39

Luxemburg (dpa) - Beim Umtausch von defekten Geräten hat sich eine
einflussreiche Gutachterin des höchsten EU-Gerichts auf die Seite der
Verbraucher geschlagen - und damit direkt deutsches Recht
angegriffen. Es sei nicht hinnehmbar, dass ein Kunde für die Nutzung
eines fehlerhaften Gerätes Wertersatz zahlen müsse, schrieb die
Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Verica
Trstenjak, in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichen
Gutachten. (Rechtssache C-404/06)

In einem Rechtsstreit zwischen dem Versandhaus Quelle und dem
Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte der Bundesgerichtshof
das höchste EU-Gericht angerufen. Das deutsche Gericht hat zu
entscheiden, ob Quelle zu Recht einen Wertersatz für die Nutzung
eines Herdes verlangt, der wegen eines irreparablen Schadens - einer
abgelösten Emailleschicht im Backofen - ausgetauscht wurde.

Die Gutachterin schrieb, das EU-Gesetz über den Kauf von
Verbrauchsgütern widerspreche deutschem Recht. Man könne nicht für
die Nutzung einer mangelhaften Sache einen Ersatz verlangen. In
einigen anderen EU-Ländern könnten Verkäufer von ihren Kunden einen
solchen Ausgleich nicht verlangen.

Der Ersatzanspruch sei besonders problematisch bei Geräten, deren
Wert oder Preis rasch sinken könne, wie bei Computern, Handys oder
Autos. Das EU-Gericht wird in einigen Monaten sein Urteil fällen. Es
folgt bei seinen Sprüchen häufig der Linie des Generalanwaltes.
dpa cb xx n1 pi