EU-Gericht: Rechtsverstoß bei Kölner Messehallen
29.10.2009 10:48
Luxemburg (dpa) - Die Stadt Köln hat bei der Vertragsvergabe f
ür
den Bau der Messehallen und angrenzender Gebäude gegen EU-Recht
verstoßen. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in
Luxemburg (Rechtssache C-536/07). Die Stadt Köln und der private
Investor Grundstücksgesellschaft Köln Messe (GKM) hatten 2004
komplizierte langfristige Mietverträge mit einem Umfang von rund 600
Millionen Euro geschlossen. Das Gericht stimmte der Ansicht seiner
Gutachterin zu, die Anmietung der von GKM gebauten Messehallen sei
nur eine «Hilfskonstruktion» gewesen, um eine laut EU-Recht
vorgeschriebene öffentliche Ausschreibung zu umgehen. Die EU-
Kommission hatte gegen die Vertragsvergabe gegen die Bundesrepublik
Deutschland geklagt.
dpa jgp cb xx n1 kk