EU-Gericht: Deutsches Flugverbot rechtens

09.09.2010 10:00

   Luxemburg (dpa/lsw) - Nächtliche Flugbeschränkungen deutscher

Behörden für den Flughafen Zürich widersprechen nicht dem EU-Recht.
Dies hat das EU-Gericht erster Instanz am Donnerstag in Luxemburg
entschieden. Es wies eine Klage der schweizerischen Regierung gegen
die EU-Kommission ab. Deutschland hatte 2003 angeordnet, dass
Flugzeuge im Anflug auf Zürich nachts nicht mehr über deutsches
Gebiet fliegen dürfen. Die Schweiz sah darin einen Verstoß gegen ein
Luftverkehrsabkommen zwischen Bern und der Europäischen Union. Das
Gericht entschied, die deutschen Maßnahmen seien angemessen und
widersprächen nicht dem Luftverkehrsabkommen.

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