EU-Agentur meldet Bedenken zu «Recht auf Vergessen» an

20.11.2012 01:44

Brüssel (dpa) - Das von der EU-Datenschutzreform geplante «Recht
auf Vergessen» im Internet stößt nach Einschätzung der EU-Agentur f
ür
Informationssicherheit (Enisa) auf erhebliche Hindernisse. «Eine rein
technische Lösung zur Umsetzung des Rechts im Internet ist
unmöglich», heißt es in einem dazu erstellten Bericht der Enisa. Von

zentraler Bedeutung sei aber «eine einheitliche Herangehensweise, um
das fundamentale Recht auf den Schutz persönlicher Daten zu sichern»,
erklärte Enisa-Geschäftsführer Udo Helmbrecht zur Vorstellung des
Berichts, der in der Nacht zum Dienstag veröffentlicht wurde. Die
EU-Datenschutzreform sei hierfür «ein entscheidender Schritt».

Die EU-Kommission hatte Anfang 2012 die Datenschutzreform
vorgeschlagen, um bestehende EU-Regeln aus dem Jahr 1995 an die
digitale Ära anzupassen. Ein «Recht auf Vergessen» im Internet ist
zentraler Bestandteil des Reformvorhabens. Künftig sollen Bürger
unter anderem die Möglichkeit haben, ihre Kundendaten komplett
löschen zu lassen - zum Beispiel nach dem Auflösen ihres Kontos
bei Sozialen Netzwerken. Damit sollen Verbraucherrechte im Internet
gestärkt werden. Aus der IT-Branche gab es Kritik,
weil Wettbewerbsnachteile befürchtet werden.

Als pragmatische Lösung schlugen die Enisa-Autoren vor, dass die
EU-Staaten von Suchmaschinen-Betreibern verlangen, für das
«Vergessen» vorgesehene Daten herauszufiltern und nicht mehr
anzuzeigen. Dadurch wären diese Informationen zwar weiter im Web
vorhanden, aber schwieriger zu finden.