EU-Urteil: Flugverspätungen bemessen sich an Türöffnung
04.09.2014 10:17
Luxemburg (dpa) - Ein Flugzeug ist erst bei Öffnung einer Tür
wirklich angekommen - und dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die
Bestimmung von Flugverspätungen. Das hat der Europäische Gerichtshof
am Donnerstag in Luxemburg klargestellt (Rechtssache C-452/13). Denn
solange die Türen geschlossen sind, könnten Reisende nur
eingeschränkt mit der Außenwelt kommunizieren. Dies ende erst, wenn
Reisende den Flieger verlassen könnten. Hintergrund war ein Streit
zwischen Germanwings und einem Passagier. Bei einer Verspätung von
über drei Stunden steht Reisenden gemäß einem früheren Urteil des
Europäischen Gerichtshofs eine Ausgleichszahlung von 250 Euro zu.
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## Redaktionelle Hinweise
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- Hintergrund «Rechte von Fluggästen in der EU», im dpa-Themendienst,
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## Orte
- [Europäischer Gerichtshof](Boulevard Konrad Adenauer, 1923
Luxemburg, Luxemburg)
## Service
- Rechtssache C-452/13
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