EuGH: Deutsche Medikamenten-Preisbindung verstößt gegen EU-Recht
19.10.2016 16:21
Die deutsche Medikamenten-Preisbindung verletzt nach Ansicht des
Europäischen Gerichtshofs EU-Recht. Politiker und Verbände in
Deutschland sehen nach dem Urteil nun dringenden Handlungsbedarf.
Luxemburg (dpa) - Ein wegweisendes Urteil des Europäischen
Gerichtshofs wirbelt den deutschen Apothekenmarkt auf. Die
Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente schränke den
grenzüberschreitenden freien Warenverkehr ein und verstoße damit
gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch
(Rechtssache C-148/15). Wenn hingegen Preiswettbewerb ermöglicht
werde, könnten die Patienten profitieren, hieß es. Politiker und
Verbände in Deutschland sehen nun deutlichen Handlungsbedarf.
Nach bestehender Gesetzeslage können Pharmaunternehmen zunächst
einmal selbst festlegen, zu welchen Preisen sie Arzneimittel an
Apotheken und Großhändler in Deutschland abgeben. Diese dürfen dann
jedoch nur einheitlich festgeschriebene Zuschläge erheben. Dadurch
kostet ein jeweiliges verschreibungspflichtiges Arzneimittel überall
in Deutschland dasselbe. An die einheitlichen Abgabepreise mussten
sich bislang auch Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland halten.
Da der grenzüberschreitende Handel mit rezeptpflichtigen Medikamenten
EU-Recht berührt, war nun der EuGH mit dem Fall befasst. Die Regelung
könne Anbietern aus anderen EU-Ländern den Zugang zum deutschen Markt
erschweren, befanden die Luxemburger Richter. Grundsätzlich könne
zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der
Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch die
Preisbindung sei dazu nicht geeignet.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kündigte an, das Urteil
auszuwerten und auf rechtliche Konsequenzen zu prüfen. Die aktuelle
Preisbindung sei nach dem Urteil nicht mehr auf Versandapotheken im
EU-Ausland anwendbar, teilte das Gesundheitsministerium mit. Er sei
fest entschlossen, das «Notwendige» und «Mögliche» zu tun, um die
flächendeckende Versorgung durch ortsnahe Apotheken zu sichern, sagte
Gröhe weiter. «Der Versandhandel kann die wohnortnahe Versorgung
durch Präsenzapotheken nicht ersetzen.»
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sieht nun Handlungsbedarf.
Er warnte vor «erheblichen Wettbewerbsverzerrungen». Als Folge des
EuGH-Urteils haben Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland die
Möglichkeit, künftig die deutsche Preisbindung zu unterlaufen. «Ich
rechne fest damit, dass wir gesetzgeberisch handeln müssen», sagte
Lauterbach.
Die Luxemburger Richter zweifelten an, dass Preisbindungen ein
flächendeckendes Netz traditioneller Apotheken in Deutschland
förderten. Vielmehr könne ein Preiswettbewerb auch Anreize zur
Niederlassung in Gegenden bieten, in denen wegen der geringeren Zahl
an Apotheken höhere Preise verlangt werden könnten.
Verbraucherschützer sahen die Folgen des Urteils für Patienten
zunächst grundsätzlich positiv. «Sie könnten bei
verschreibungspflichtigen Medikamenten künftig Kosten sparen, wenn
Sie bei ausländischen Versandapotheken bestellen», sagte etwa der
Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Kai Vogel.
Die Folgen für die Apothekenversorgung in Deutschland müssten laut
Vogel aber in Ruhe erörtert werden. «Die Forderung eines
Versandhandelsverbots für rezeptpflichtige Arzneimittel wäre die
falsche Reaktion. Stattdessen sollte überlegt werden, ob deutsche
Apotheken nicht den gleichen Spielraum in der Preisgestaltung
erhalten sollten. Andernfalls hätten sie einen klaren
Standortnachteil.»
Apothekenverbände zeigten sich zunächst entsetzt. «Es kann nicht
sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im
Gesundheitswesen triumphieren», sagte der Präsident der
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt.