Umfrage: 2018 nur 42 Bußgelder wegen DSGVO verhängt
24.05.2019 09:00
Stuttgart (dpa) - Im vergangenen Jahr hielten sich die Bußgelder
wegen Verstößen gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) in Grenzen. In Deutschland wurden laut einer am Freitag
veröffentlichten Auswertung der Wirtschaftsprüfer von EY 42 Bußgelder
verhängt und 54 Verwarnungen ausgesprochen. Damit waren die deutschen
Behörden im Vergleich mit 15 anderen EU-Ländern am aktivsten, wie es
in der Mitteilung hieß. In Lettland wurden in zwölf, in Frankreich in
zehn Fällen Bußgelder verhängt.
In Niederlanden wurden mit 1018 besonders viele Verwarnungen
ausgesprochen. Der einzige niederländische Bußgeldbescheid war mit
600 000 Euro gleichzeitig der europaweit höchste. Nur in sieben
Ländern wurden überhaupt Bußgelder verhängt. In Deutschland lag der
Durchschnitt der Bußgelder bei rund 16 100 Euro.
EY rechnet damit, dass die Behörden strenger werden. «Wir erwarten,
dass die europäischen Aufsichtsbehörden ihre Ankündigungen für das
Jahr 2019 umsetzen und verstärkt zu höheren Bußgeldern greifen
werden», sagte EY-Partner Peter Katko.
Im Januar hatte die französische Datenschutzaufsicht dem US-Konzern
Google erst ein Bußgeld von 50 Millionen Euro aufgebrummt. Unter
anderem seien Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und
dem Speicher-Zeitraum für die Nutzer nicht einfach genug zugänglich.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hat überdies gegen
die App-Bank N26 wegen DSGVO-Verstößen 50 000 Euro Geldbuße verhäng
t.
Zur Begründung hieß es am Donnerstag, N26 habe die Daten einiger
früherer Kunden auf einer Art «schwarzen Liste» gespeichert. Dies ist
jedoch nur für Kunden zulässig, die unter Geldwäscheverdacht stehen.
Die DSGVO gilt seit 25. Mai 2018. Sie regelt im Kern die Verarbeitung
personenbezogener Daten etwa durch Firmen, Organisationen oder
Vereine. Dadurch sollten Nutzer die Hoheit über ihre Daten bekommen.
Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr
benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zudem müssen Unternehmen u
nd
Organisationen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen.