Kneipp erleidet vor EU-Gericht Niederlage in Markenstreit

24.04.2024 11:46

Luxemburg (dpa) - Der deutsche Kosmetikhersteller Kneipp hat im
Markenstreit mit einem französischen Parfümfabrikanten vor dem
Gericht der EU eine Niederlage erlitten. Die Richter wiesen eine
Klage Kneipps wegen der Marke «Joyful by Nature» am Mittwoch in
Luxemburg ab.

Das Traditionsunternehmen mit Sitz in Würzburg wollte 2019 beim
Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) die Marke «Joyful by

Nature» für Kosmetika, Duftkerzen und Marketing eintragen lassen. Der
französische Parfümhersteller Maison Jean Patou legte dagegen
Widerspruch wegen der eigenen Marke «Joy» ein. Das EUIPO gab ihm
teilweise recht.

Dagegen wehrte sich Kneipp vor dem Gericht der EU - erfolglos, wie
nun feststeht. Die Richter entschieden, dass die Marke «Joy» in einem
wesentlichen Teil der EU, insbesondere in Frankreich, Wertschätzung
genieße. Die Marke habe in der Vergangenheit große Bekanntheit
aufgebaut. Selbst wenn der Bekanntheitsgrad über die Jahre abgenommen
habe, habe eine gewisse «Restbekanntheit» überdauert. Die beiden
Marken seien sich so ähnlich, dass sie gedanklich miteinander in
Verbindung gebracht werden könnten. Deswegen bestehe die Gefahr, dass
Kneipp den Ruf der «Joy»-Marke in unlauterer Weise ausnutzen könnte,

so die Richter. 

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.