Was wird aus Fibor und Euribor?

EURIBOR und die EONIA-Rate ersetzen FIBOR

Wie heißen die neuen Zinssätze für die Geldbeschaffung von ersten Adressen in den Teilnehmerstaaten der WWU?

Das Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz enthält (DÜG) eine Ermächtigung der Bundesregierung, im Wege der Rechtsverordnung Bezugnahmen auf den FIBOR (Frankfurt Interbank Offered Rate) zu ersetzen. Mit der FIBOR-Überleitungs-Verordnung (FIBOR-VO) vom 10. Juli 1998 sind die Frankfurt Interbank Offered Rate-Sätze durch den EURIBOR (EURO Interbank Offered Rate) und die EONIA-Rate (EURO Overnight Index Averaged Rate) ersetzt worden.

Bei beiden Zinssätzen handelt es sich um Zinssätze für die Geldbeschaffung von ersten Adressen in den Teilnehmerstaaten der WWU. Während die EONIA-Rate als gewichteter Durchschnittssatz auf der Basis effektiver Tagesgeldsätze ermittelt wird, ergibt sich der EURIBOR als ungewichteter Durchschnittssatz aus den Briefsätzen für Ein- bis Zwölfmonatsgelder.

Die Verordnung sieht vor, dass der FIBOR-Overnight-Satz und die FIBOR-neu-Sätze unmittelbar in den EONIA-Satz bzw. die EURIBOR-Sätze für die entsprechenden Laufzeiten übergeleitet werden. Bezugnahmen auf FIBOR-alt-Sätze werden bei der Überleitung in die vergleichbaren EURIBOR-Sätze grundsätzlich durch einen Konvertierungsfaktor korrigiert. Die Ersatzregelung erfasst umfassend Bezugnahmen auf den FIBOR in allen Verträgen und
Vorschriften.