Behandlung im EU-Ausland: Die Europäische Krankenkassenkarte (EHIC)
Wer im Urlaub akut erkrankt, hat Anspruch auf sofort erforderliche Leistungen
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. Die Karte gilt seit 2006 in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten.
In Deutschland ist die Europäische Krankenversicherungskarte automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt und muss nicht gesondert beantragt werden. Innerhalb der EU ersetzt sie den früher notwendigen Auslandskrankenschein. Der Versicherte erhält mit dieser Karte eine Behandlung durch das öffentliche System (Krankenhäuser und Ärzte) in anderen EU-Ländern. Sie gilt jedoch nicht für Gesundheitsdienstleister aus dem privaten Sektor.
Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung, die im europäischen Ausland medizinisch behandelt werden muss, genügt die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte. Dann besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates als medizinisch notwendig erweisen. Diese können jedoch entsprechend den lokalen Standards von Land zu Land stark variieren. Ausschlaggebend ist nur, ob die erbrachte Leistung aufgrund des Gesundheitszustandes des Patienten dringend notwendig ist. Dazu gehören neben der medizinischen oder zahnärztlichen Behandlung auch Arzneimittel.
Selbst die sehr teure Behandlung in einem Krankenhaus nach einem Herzinfarkt oder eine Blinddarmoperation wird bezahlt. Grundsätzlich werden Leistungen aber nach den Bedingungen des Staates erbracht, in dem der Betroffene sich aufhält. Eine mögliche Kostenbeteiligung richtet sich ebenfalls nach den Landesvorschriften des Landes und muss gegebenenfalls direkt vor Ort bezahlt werden.
Gesetzlich Versicherte werden mit der Europäischen Krankenversicherungskarte in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, der Schweiz und Serbien im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt. Die anfallenden Kosten für die Behandlung werden dabei von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten beglichen. Allerdings kann es auch in Ländern, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte gilt, zu Problemen kommen - teilweise wird sie von örtlichen Ärzten nicht akzeptiert und man erhält eine Rechnung für die Behandlung, die man dann bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen muss. In diesen Fällen wird meist versucht, einen höheren Satz in Rechnung zu stellen, der dann unter Umständen nicht in voller Höhe von den deutschen Krankenkassen erstattet wird.