E-Formular 201
Bescheinigung zur Zusammenrechnung der Versicherten- und Wohnzeiten
Nach einer Aufforderung durch den Versicherten füllt der zuständige Träger des Staates, bei dem der Betreffende einmal versichert war, dieses Formular aus. Wenn die freiwillige Versicherung oder Weiterversicherung in Bezug auf Alter, Tod und Invalidität von schon vorhandenen Versicherungs- oder Wohnzeiten abhängig, so werden diese Versicherungs- oder Wohnzeiten aus einem anderen Land mit diesem Formular bescheinigt.