E-Formular 207
Angaben über den Beschäftigungsverlauf des Versicherten
Wanderarbeitnehmer sind Personen, die in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig waren. Es gilt der Grundsatz, dass sie nicht schlechter gestellt sein dürfen als Personen, die nur in einem Land gearbeitet haben. Dies gilt auch für den Rentenanspruch. Die in verschiedenen Ländern erbrachten Versicherungszeiten müssen für den Rentenanspruch berücksichtigt werden.
Hierzu müssen von den Mitgliedstaaten Formulare wie E 202, 205 etc ausgefüllt werden. In ihnen listen die Träger die Versicherungszeiten des Antragstellers auf, damit sie für den Leistungsanspruch berücksichtigt werden können.
Das Formular E 207 „Angaben über den Beschäftigungsverlauf der Versicherten" füllt der bearbeitende Träger mit Hilfe des Versicherten aus. Es enthält Angaben zu seinem Beschäftigungsverlauf, das bedeutet Beschäftigungsart, -zeit, und -ort werden aufgelistet. Diese Angaben sollen es den beteiligten Staaten erleichtern das Formular E 205 mit seinem Versicherungsverlauf auszufüllen.