E-Formular 402
Kindergeld in der Hochschulausbildung
Familienleistungen wie das Kindergeld gibt es unter bestimmten Voraussetzungen. In Deutschland gibt es Kindergeld für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus nur unter bestimmten Bedingungen. Für Kinder über 18. Jahren wird das Kindergeld weiter bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres gezahlt, solange sie sich in einer Berufsausbildung befinden. Hierzu gehört auch der Besuch allgemeinbildender Schulen oder der Hochschule. Auch in den anderen Mitgliedstaaten gibt es ähnliche Regelungen so zum Beispiel in Belgien.
Anspruch auf Kindergeld haben auch die Kinder, die in einem anderen Land als der Versicherte wohnen, und zwar nach den dort geltenden Regeln. Um den Anspruch auf Familienleistungen aufrecht zu erhalten, muss dem zuständigen Versicherungsträger eine Bescheinigung E 402 über die Schul- oder Hochschulausbildung vorgelegt werden.
Der erste Teil der Bescheinigung E 402 wird von dem für die Gewährung der Familienleistungen zuständigen Versicherungsträger ausgefüllt. Im zweiten Teil des Vordrucks E 402 bestätigt die Schule oder Hochschule die Fortsetzung der Ausbildung. Danach wird der Vordruck wieder an den zuständigen Versicherungsträger zurück geschickt.