E-Formular 404
Ärztliche Bescheinigung zur Gewährleistung von Familienleistungen
Familienleistungen werden in jedem Mitgliedstaat gezahlt, dies gilt auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat als der Versicherte wohnen. Sie erhalten trotzdem Leistungen als ob sie in demselben Land wohnen würden wie der Versicherte.
Die Familienleistungen unterscheiden sich zwischen den Mitgliedstaaten in ihrer Höhe und in den Voraussetzungen für den Anspruch. Leistungen für Kinder werden im internationalen Vergleich zwischen den Mitgliedstaaten meistens im Alter von 16 bis 19 Jahren gezahlt und unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 27. Lebensjahr. Eltern, die ein Kind mit körperlichen, geistigen, oder seelischen Behinderungen haben, bekommen in Deutschland Kindergeld auch wenn das Kind über 18. Jahre. Hier gibt es keine Altersgrenze für die Gewährung der Leistung. Auch in den anderen Mitgliedstaaten gibt es entsprechende Regelungen.
Damit der Anspruch gewährt wird, muss jedoch mit E 404 eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Den ersten Teil von E 404 füllt der für die Gewährung der Familienleistungen zuständige Versicherungsträger aus. Den zweiten Teil füllt der Krankenversicherungsträger des Wohnlandes der Familienangehörigen aus. Damit kann der zuständige Träger prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erhalt von Familienleistungen nach seinen Rechtsvorschriften erfüllt sind. Hierzu müssen die betroffenen Familienangehörigen also nicht extra in den Mitgliedstaat des Versicherten fahren, sondern können auch in ihrem Wohnort zum Arzt gehen. Durch das E Formular 404 wird sichergestellt, dass die Träger hierüber miteinander kommunizieren.