E-Formular 405
Zusammenrechnung von Versicherungs- und Beschäftigungszeiten für Familienleistungen
Hat eine Person nacheinander in mehreren Mitgliedstaaten gearbeitet, dann ist der Staat der das Kindergeld zahlt, verpflichtet die zurückgelegten Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen, falls diese für den Leistungsanspruch notwendig sind. Das Formular E 405 bescheinigt die zurückgelegten Versicherungszeiten in anderen Mitgliedstaaten. Zudem dient E 405 dazu das Zusammentreffen von Familienleistungen, im Falle aufeinander folgender Beschäftigungen in mehreren Staaten, zu regeln. Diese Bescheinigung wird auf Antrag des Versicherten von dem für Familienleistungen zuständigen Träger des Mitgliedsstaats bei dem man vorher versichert war, ausgestellt.