E-Formular 407
Besondere Familienleistungen
Für behinderte Kinder gibt es in einigen Mitgliedstaaten Sonderleistungen. Irland zahlt zum Beispiel häusliches Pflegegeld, in Österreich gibt es für erheblich behinderte Kinder zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe die erhöhte Familienbeihilfe. Diese Leistungen werden auch dann gezahlt, wenn die Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat wohnen als der Versicherte. Mit dem Vordruck E 407 prüft der zuständige Versicherungsträger, ob ein Anspruch auf diese besonderen Familienleistung für behinderte Kinder besteht. Der erste Teil des Vordrucks wird vom für Familienleistungen zuständigen Träger ausgefüllt. Den zweiten Teil des Vordrucks füllt der vom Wohnort bezeichnete Arzt, der das Kind untersucht hat, aus. Der Arzt stellt seine Diagnose zum Behinderungsgrad des Kindes.