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Abstimmungen im Rat der Europäischen Union
Mit dem neuen EU-Vertrag von Lissabon werden sich die Regeln für Abstimmungen im Rat der Europäischen Union ändern. Die Einführung der so genannten "doppelten Mehrheit" war der schwierigste Punkt bei den Verhandlungen. Der letztlich gefundene Kompromiss sieht lange Übergangsfristen vor. Ab 2014 soll die "doppelte Mehrheit" zur Normalität werden. Bis 2017 kann aber auch nach altem Muster abgestimmt werden, falls einer der Mitgliedstaaten das verlangt.
Der Online-Rechner zeigt, wann ab 2014 ein Gesetzesvorhaben im Rat der Europäischen Union angenommen ist. Länderkoalitionen können dabei im Detail durchgespielt und immer wieder verändert werden. Es ist auch möglich, dass sich bestimmte Länder enthalten - allerdings wirkt sich eine Enthaltung wie eine "Nein"-Stimme aus.
"Doppelte Mehrheit" bedeutet, dass mindestens 15 Staaten (entspricht über 55% aller Mitgliedstaaten) für eine Regelung stimmen, und die zustimmenden Minister mindestens 65% der EU-Bevölkerung vertreten. Das sind aktuell knapp 320 Millionen Menschen. Diese Zahl ist auf der Skala "Bevölkerung" abzulesen. Das exakte Abstimmungsergebnis wird unterhalb der Karte angezeigt.
Was bedeutet Sperrminorität?
In manchen Fällen ist die qualifizierte Mehrheit erreicht, obwohl weniger als 65% der Bevölkerung hinter der geplanten Regelung stehen. Das gilt immer dann, wenn 24 Länder dafür sind und nur 3 Länder mit "Nein" gestimmt haben. Hintergrund ist, dass drei große Staaten nicht die übrigen EU-Mitglieder blockieren sollen. Denn wenn sich drei große Länder verbünden, repräsentieren diese unter Umständen über 170 Millionen Europäer, das sind dann mehr als 35% der Gesamtbevölkerung. Die anderen Staaten hätten keine Chance, das 65-Prozent-Kriterium zu erfüllen. Um solche Konstellationen zu verhindern, sind vier Staaten als Sperrminorität notwendig.
Weitere Informationen
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