Selbstständig: Zur Frage der Niederlassung in anderen EU-Ländern
Vom Imbiss auf Mallorca bis zur Zulassung als Tierarzt in Großbritannien
- Auf einen Blick: Niederlassungsfreiheit
- Europraktisch: Selbständig auf Mallorca EU-Bürger können in Spanien unter den gleichen Bedingungen ein Imbisslokal betreiben wie ein Spanier
- Makler in Frankreich Carte Professionelle erforderlich
- Übersetzungsbüro in Schweden Jeder EU-Bürger kann ein Übersetzungsbüro in Stockholm eröffnen
- Deutsche Sprachschule in Griechenland Den griechischen Behörden reicht ein deutsches Sprachdiplom nicht aus
- Polnische Pflegedienstleistungen Ambulante Pflegedienste nach nationalen Bedingungen
- Tierarzt in Frankreich Die tierärztliche Staatsprüfung berechtigt zur Ausübung des Berufes in Frankreich
- Als Arzt nach Norwegen Ärzte aus der EU dringend gesuch
- Als Fotografen-Geselle selbständig in Belgien Der Gesellenbrief reicht nur aus als Beleg für die fachlichen Kenntnisse
- Zusätzliche Prüfung für Ärzte Weiterbildungslehrgänge und Prüfungen
- Als Zahnarzt nach Österreich Ausbildung zum Zahnarzt nachweisen, der der österreichischen „gleichwertig“ ist
- Museumseröffnung in Deutschland EU-Bürger dürfen in Deutschland ein privates Museum eröffnen
- Grenzüberschreitender Gewerbeschein Noch gibt es keinen "europäischen Gewerbeschein"
- Brüssel will Steuerbefreiung in Gibraltar nur bis 2010 dulden Bisher fester Jahressteuersatz zwischen 350 und 500 Euro