Als Arzt nach Norwegen

Ärzte aus der EU dringend gesuch

Seit 1994 gelten die Regeln des europäischen Binnenmarktes auch in Norwegen. Als Unionsbürger können Sie sich in Norwegen frei um eine Stelle bewerben, ohne vorher irgendeine Erlaubnis einholen zu müssen.

Tatsächlich werden in Norwegen immer wieder Ärzte gesucht und gerade in Deutschland gezielt angeworben. Die norwegische Arbeitsmarktverwaltung hat sogar eine deutschsprachige Internetseite, auf der freie Stellen für Ärzte in Norwegen online abrufbar sind. Auch die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Frankfurt (ZAV) vermittelt deutschen Ärzten Stellen in Norwegen. Dort erhalten Sie auch Informationen über Anfänger-Sprachkurse mit medizinischem Themenschwerpunkt.

Während die Arbeitssuche für Ärzte in Norwegen relativ problemlos ist, wird es bei der Frage der Sozialversicherung kompliziert.

Durch Ihren Umzug sind Sie nicht mehr im Versorgungswerk der deutschen Ärztekammer pflichtversichert. Während Ihres Norwegen-Aufenthaltes zahlen Sie die Rentenbeiträge an die norwegischen Sozialversicherungsträger.

Das Problem: Bisher gibt es keine Koordination der deutschen und der norwegischen Bestimmungen im Bereich der Sozialversicherung für Ärzte. Konkret heißt das: Bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland werden Ihnen die Versicherungsjahre in Norwegen nicht automatisch angerechnet. Wer einmal aus der deutschen Versicherung ausgeschieden ist und beim Antrag auf Wiederaufnahme in die deutsche Versicherung schon 45 ist, wird von den Versorgungswerken nicht wieder aufgenommen!

Um sich den Rückweg offen zu halten, sollten Sie sich deshalb in jedem Fall im deutschen Versorgungswerk freiwillig weiterversichern. Dies ist in aller Regel zu einem Mindestbeitrag möglich. Nach den genauen Modalitäten erkundigen Sie sich bei Ihrem Versorgungswerk.

Auch Ihre Berufshaftpflichtversicherung können Sie nicht nach Norwegen mitnehmen. In der Regel gewähren die Versicherungsunternehmen Schutz gegen Berufsrisiken von Ärzten nur im Inland. Die Begründung: Die deutschen Arzthaftpflichtversicherungen sind auf das hiesige Recht und die deutsche Standesordnung zugeschnitten. Im Ausland gelten oft ganz andere Regeln. Hinzu kommt: Im „Schadenfall“ ist die Schuldfrage im Ausland nur schwer zu klären.

Es wird Ihnen deshalb wohl nichts anderes übrig bleiben, als in Norwegen eine neue Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Auf jeden Fall sollten Sie aber vor Ihrer Abreise mit Ihrer deutschen Versicherung klären, ob und unter welchen Bedingungen Sie sich bei einer Rückkehr wieder versichern können.

Übrigens: Zumindest die Probleme mit der Sozialversicherung könnten in absehbarer Zukunft gelöst werden. Da immer mehr deutsche Ärzte nach Norwegen gehen, sind die deutschen Versorgungswerke verstärkt mit Fällen wie Ihrem konfrontiert. Die Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versorgungseinrichtungen steht bereits in VErhandlungen mit dem norwegischen Sozialversicherungsträger, dem deutschen Arbeitsministerium und der EU-Kommission. Eine europäische Regelung wird für das Jahr 2003 erwartet.

ZAV, Vermittlungsstelle 22.12, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228-7130; FAX: 0228-7131111

Internet-Seite des norwegischen Arbeitsamts: http://laks.interpost.no/cgi-bin/lrp.cgi/st_sokt.w

Zur Sozialversicherung:
Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V., Marienburger Str. 2, 50968 Köln, Tel: 0221-3761071.