Als Zahnarzt nach Österreich
Ausbildung zum Zahnarzt nachweisen, der der österreichischen „gleichwertig“ ist
Frage: Ich habe in Deutschland meine Ausbildung zum Zahnarzt abgeschlossen und möchte mich in Österreich niederlassen. Die österreichische Ärztekammer teilt mir jetzt aber mit, daß mein Abschluß dort nicht akzeptiert wird. Ist die Anerkennung der Diplome in Europa nur Politiker-gerede?
Die EU-Mitgliedstaaten erkennen ihre jeweiligen Zahnarzt-Diplome gegenseitig an. Das ist bereits seit 1978 in einer Richtlinie geregelt. Zahnärzte aus der EU können sich in einem anderen Mitgliedsstaat niederlassen und dürfen dabei gegenüber Kollegen aus diesem Land nicht benachteiligt werden.
Bis 1999 galt für Ihren Niederlassungswunsch in Österreich eine Ausnahme von dieser Regel. Dank einer Übergangsfrist, die Österreich während der EU-Beitrittsverhandlungen eingeräumt wurde, mußte das Land die betreffende Richtlinie noch nicht anwenden. Die Zahnärzte aus der Alpenrepublik waren vor der Konkurrenz aus den anderen Mitgliedstaaten geschützt. Deshalb war es zunächst so gut wie unmöglich, sich in Österreich niederzulassen.
Der Grund für diese Ausnahmeregelung: In der europäischen Richtlinie über die Anerkennung von Zahnarztabschlüssen sind Mindestanforderungen an die Ausbildung festgelegt, die in allen Mitgliedstaaten der EU eingehalten werden müssen. In Österreich verläuft die Zahnarztausbildung bisher aber noch völlig anders. Mit der Übergangsregelung sollte Österreich die Möglichkeit gegeben werden, sein Ausbildungssystem für Zahnärzte so anzupassen, daß eine EU-weite gegenseitige Anerkennung möglich wird. Bis zum 1.1.1999 war Österreich nicht verpflichtet, Zahnärzte aus anderen EU-Staaten die Berufsausübung zu ermöglichen. Vielmehr konnten Zahnärzte aus den EU-Staaten nur unter den gleichen - sehr eingeschränkten - Bedingungen in Österreich tätig werden wie andere Ausländer.
Um sich in Österreich als Zahnarzt niederlassen zu können, müssen Sie zunächst eine Ausbildung zum Zahnarzt nachweisen können, der der österreichischen „gleichwertig“ ist. Wie jeder österreicherische Bewerber müssen Sie ein sechsjähriges allgemeinmedizinisches Studium abgeschlossen haben und eine mindestens dreijährige praktische Zahnarzttätigkeit nachweisen können. Dabei können Teile der deutschen Ausbildung anerkannt werden.
Zusätzlich brauchen Sie eine Niederlassungsbewilligung des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz.
Info: Zuständig für die Anerkennung der Zahnarztdiplome ist das
Ministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz, Radetzkystr. 2, A-1030 Wien, Tel: +43-1/711 00-0.
Auslandsbüro der Ärztekammer Österreich und Wien, Weihburggasse 10-12, A-1010 Wien, Tel.: 0043-01-51406-0.