Polnische Pflegedienstleistungen

Ambulante Pflegedienste nach nationalen Bedingungen

Ich habe in Polen einen ambulanten Pflegedienst und möchte nach der Erweiterung diese Dienstleistung auch in Deutschland - vor allem in Mecklenburg-Vorpommern - anbieten. Geht das?

Deutschland hat zwar mit Polen und Tschechien Übergangsregelungen bei der Dienstleistungsfreiheit ausgehandelt, aber diese gelten nur für den Bereich Baugewerbe, Reinigung und die Tätigkeit von Innendekorateuren. Pflegedienstleistungen können also erbracht werden, müssen allerdings den nationalen Regelungen genügen.

Wer ambulante Pflegedienste anbieten möchte, muss mit den Krankenkassen, bzw. den Landesverbänden der Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abschliessen. Die Bedingungen variieren teilweise von Kasse zu Kasse. Für den Landesverband der AOK Mecklenburg-Vorpommern gelten folgende Rahmenanforderungen:

- In dem Einsatzgebiet mit einem Radius von ca. 100 Kilometern müssen eigene Räume vorgehalten werden. Es darf allerdings keine Außenstelle, sondern muss eine reguläre Niederlassung sein, damit auch eine umfassende Beratung gewährleistet werden kann. Das dürfte aber auch für polnische Anbieter kein Problem sein, da generell Niederlassungsfreiheit nach dem Beitritt besteht.
- Desweiteren muss das Unternehmen mindesten drei Fachkräfte (Krankenschwester oder Krankenpfleger oder examinierte AltenpflegerIn) beschäftigen, von denen eine Fachkraft vollbeschäftigt (40 Wochenstunden) sein muss. Zudem ist für sie der Nachweis einer Fortbildung zur Pflegedienstleitung erforderlich. Diese drei Fachkräfte müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Das schränkt für die deutsche Niederlassung eine Beschäftigung von polnischen Fachkräften erheblich ein. Denn für Arbeitnehmer gilt eine Einschränkung der Freizügigkeit bis zu sieben Jahren. Nur für den Fall, dass sich kein deutscher Arbeitnehmer für den angebotenen Arbeitsplatz finden lässt, ist eine Einstellung von polnischen Bürgern möglich.
Erst wenn diese und die von den jeweiligen Kassen noch zusätzlich gestellten Anforderungen erfüllt sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Versorgungsvertrag abzuschließen.

Weitere Informationen

AOK Mecklenburg-Vorpommern
Am Grünen Tal 50
19063 Schwerin
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Fax: 0385 308-1777
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