Museumseröffnung in Deutschland
EU-Bürger dürfen in Deutschland ein privates Museum eröffnen
Ich bin Italiener und freischaffender Künstler. Mit etlichen Einzelausstellungen konnte ich mir bereits international einen Namen machen. Nun möchte ich in die Nähe von Darmstadt ziehen und dort ein privates Museum eröffnen, um meine Werke einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wie und unter welchen Bedingungen kann ich als Italiener in Deutschland ein Museum eröffnen?
Innerhalb der Europäischen Union gilt ein Diskriminierungsverbot: Unionsbürger können sich überall in der EU niederlassen, ein Geschäft eröffnen und eine Arbeit aufnehmen, ohne dabei gegenüber den Staatsangehörigen ihres Gastlandes benachteiligt zu werden. Natürlich dürfen Sie als EU-Bürger auch wie jeder Deutsche in Deutschland ein privates Museum eröffnen.
In Deutschland unterliegt die Eröffnung eines Museums keinerlei Beschränkung. Jeder, der dies möchte, darf einen Raum mieten, dort Bilder aufhängen oder andere Kunstwerke aufstellen und diese der Öffentlichkeit zugänglich machen. Man braucht weder ein besonderes Diplom noch muss man sich irgendeine Genehmigung geben lassen. Solange Sie lediglich Ihre Werke ausstellen, bleibt Ihr Museum Ihre rein private Angelegenheit.
Doch ein Museum ist oftmals auch ein "Kunstbetrieb". Wenn Sie Geld einnehmen möchten, etwa indem Sie Eintritt erheben, Poster und Postkarten oder Kaffee und Kuchen verkaufen, werden die deutschen Behörden eine Gewerbeanmeldung von Ihnen verlangen. Vor Ihrem Umzug sollten Sie sich deshalb beim Gewerbeamt der Stadt, in der Sie Ihre Museum eröffnen möchten, erkundigen, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Außerdem werden Sie mit Ihrem Umzug nach Deutschland hier uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Die Einkünfte aus Ihrem Museum müssten Sie also in Deutschland versteuern.
Wichtig ist auch: Spätestens drei Monate nach Ihrem Umzug sind Sie verpflichtet, beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Als Selbständiger müssen Sie hierzu eine Gewerbe- oder Finanzamtsmeldung vorlegen und außerdem nachweisen, daß Sie krankenversichert sind. Falls Sie mit Ihrem Museum in Deutschland keine eigenen Einkünfte erzielen, müssten Sie den deutschen Behörden außerdem belegen, dass Sie über ausreichende Finanzmittel für Ihren Lebensunterhalt verfügen. Als ausreichend gelten die Mittel dann, wenn sie über dem deutschen Sozialhilfeniveau liegen. Sind diese Bedingungen erfüllt, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Aufenthaltsgenehmigung.
In jedem Fall sollten Sie Ihr - doch recht seltenes - Ansinnen gut planen. Von der Wahl eines geeigneten Standortes über Möglichkeiten der Finanzierung bis hin zur "Marketingstrategie" für Ihr Museum - vieles ist in Deutschland anders als in Italien und erfordert genaue Kenntnisse der hiesigen Kunst- und Museumslandschaft. Überall in der Bundesrepublik gibt es deshalb Einrichtungen, die bei der Konzeption und Betreuung von Museen beraten und helfen.
Weitere Informationen
Hessischer Museumsverband
Hessisches Landesmuseum Darmstadt
Museumsberatung
Kölnische Straße 42-46
34117 Kassel
Dr. Ulrike Adamek
Tel.: 0561 7889 46701
Fax: 0561 7889 46837
Mail:
Dr. Hanno Broo
Telefon 06151 / 16-5721
Fax 06151 / 16-5721
e-mail:
Museumsverband
http://www.mvnb.de/museumssuche/
Informationen zu Museen in Hessen
http://www.museumsverband-hessen.de