Als Lehrer in Luxemburg arbeiten
Ein Hochschuldiplom reicht nicht aus
Ich lebe seit 13 Jahren mit meinem Mann in Luxemburg. Nun steht uns die Scheidung bevor. Um finanziell unabhängig zu sein, möchte ich wieder arbeiten gehen. In Deutschland habe ich vor der Heirat an einem Gymnasium Sport, Französisch und Russisch unterrichtet. Kann ich meinen Beruf als Lehrerin auch in Luxemburg ausüben?
Bürger aus einem anderen EU-Staat dürfen bei der Arbeitsaufnahme gegenüber den eigenen Bürgern nicht benachteiligt werden. Dies gilt auch für Lehrer. Dennoch reicht Ihr Hochschuldiplom nicht aus, um einfach in den luxemburgischen Staatsdienst aufgenommen zu werden. Genau wie jeder Luxemburger Bewerber müßten Sie zunächst ein kompliziertes Aufnahmeverfahren durchlaufen. Dass Sie in Deutschland bereits Beamtin waren, spielt für die Einstellung in Luxemburg keine Rolle.
Um in Luxemburg als Lehrer verbeamtet zu werden, muß man nicht nur studiert haben. Vielmehr werden in einem speziellen Auswahlverfahren, dem "Concours de recrutement pour le professorat de l’enseignement secondaire", die besten Bewerber für das Lehramt ausgewählt. Ihr deutscher Hochschulabschluss kann die Teilnahme an diesem Concours nicht ersetzen. Er gilt lediglich als Zulassungsvoraussetzung.
Obwohl viele Luxemburger ihr Diplom im Ausland erworben haben - in Luxemburg selbst gibt es erst seit 2003 eine Universität, ist der Concours natürlich auf den Dienst in luxemburgischen Schulen zugeschnitten und deshalb für Ausländer ungleich schwieriger. Die Prüfungen beinhalten detaillierte inhaltliche Fragen zu den einzelnen Fächern; im Fach Sport werden Sie auch praktisch geprüft. Außerdem müssen Sie für alle Fächer Tests nicht nur in Französisch, sondern auch in luxemburgischer Sprache absolvieren.
Während die Anforderungen im Fach Sport sich wohl nicht wesentlichen von denen in Deutschland unterscheiden werden, könnte es im Fach Französisch schwierig für Sie werden. Hier werden die Luxemburger Prüfer besonders hohe Anforderungen an Sie stellen, denn anders als in Deutschland würden Sie in Luxemburg Französisch ja nicht als Fremdsprache, sondern für Muttersprachler unterrichten.
Um am Concours teilnehmen zu können, wenden Sie sich an das Luxemburger Ministerium für Erziehung. Dort können Sie sich bis zum 15. Juli jeden Jahres für das Auswahlverfahren anmelden, das in jedem Herbst stattfindet. Es empfiehlt sich, sehr frühzeitig sich über die recht hohen Anforderungen für die einzelnen Fächer zu informieren.
Doch selbst wenn Sie den Concours bestehen, werden Sie damit nicht gleich verbeamtete Lehrerin. Zunächst erhalten Sie nur eine Stelle als Referendarin an einem luxemburgischen Gymnasium. Immerhin: Die Referendariatszeit kann aufgrund Ihrer Berufserfahrung verkürzt werden. Während Ihres Referendariats wird Ihnen noch ein weiteres Examen abverlangt. Erst wenn Sie auch dies bestanden haben, werden Sie als Lehrerin in den luxemburgischen Staatsdienst übernommen.
Natürlich ist dieser Weg für eine ausgebildete Lehrerin sehr mühsam. Wenn Sie nicht wieder an den Anfang ihrer Berufslaufbahn zurückkehren möchten, bleiben Ihnen aber noch zwei andere Möglichkeiten, um doch noch als Lehrerin in Luxemburg zu arbeiten. So könnten Sie sich um einen befristeten Lehrvertrag, etwa als Aushilfe, an einer Schule bemühen. In - allerdings sehr seltenen Fällen - kann daraus sogar ein unbefristetes Angestelltenverhältnis entstehen.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Bewerbung bei einer privaten Schule.
Wollen Sie sich Ihr Diplom anerkennen lassen, müssen Sie dies beim Ministerium für Erziehung und Berufsausbildung beantragen. Eine Anerkennung kann aber nur gewährt werden, wenn ein umfangreiches Dossier eingereicht wird. Dazu zählt im Einzelnen:
- schriftlicher Antrag mit Begründung und ein entsprechendes Beantragungsformular
- beglaubigte Kopie der Original-Diplome/ Zertifizierungen/ Zeugnisse oder eine beglaubigte Kopie von Original-Schulzeugnissen der zwei letzten Schuljahre
- beglaubigte Kopie des Personalausweises
- CV (Lebenslauf) mit Beschreibung des schulischen Werdegangs (Curriculum vitae Europass)
- Führungszeugnis.
Weitere Informationen
Botschaft des Großherzogtums Luxemburg
Klingelhöferstraße 7
10785 Berlin
Tel: 030 - 263 95 70
Fax: 030 - 263 957 27
E-mail: berlin.amb@mae.etat.lu
Ministère de l’Éducation nationale, de la Formation professionelle et des Sports
Service du Personnel des Ecoles
29, rue Aldringen
L-2926 Luxemburg
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Tél.: (+352) 247-85100
Fax: (+352) 247-85113
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