Arbeiten in Griechenland

Ostergeld statt Weihnachtsgeld

Da es kaum gesetzliche Rahmenbedingungen für den Arbeitsvertrag gibt, sollte man in Griechenland darauf achten, dass in den Verhandlungen die wichtigsten Eckdaten wie Arbeitsbeginn, Entlohnung, Befristung oder auch die 40-Stunden-Woche vereinbart werden. Dies ist um so wichtiger, da selbst bis in hohe Positionen hinein solche Arbeitsvereinbarungen oft nicht mit einem Schriftstück, sondern per Handschlag besiegelt werden. Wenn die Zahlung eines dreizehnten Monatsgehalts mit verhandelt wurde, ist damit nicht das Weihnachtsgeld, sondern - entsprechend dem griechischen Hauptfest - das Ostergeld gemeint.

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt
In Griechenland liegt die Arbeitslosenquote bei circa 17,3 Prozent und damit leicht über dem europäischen Durchschnitt. Extrem hoch ist die Jugendarbeitslosigkeit von rund 35 Prozent (Quelle: Eurostat 2019), sowie die Arbeitslosenquote bei Frauen. Diese Situation und ein relativ geringes Lohnniveau lassen Griechenland für ausländische Arbeitssuchende nicht unbedingt attraktiv erscheinen.

Zudem erschwert es die Arbeitsuche erheblich, dass etwa die Hälfte aller Stellen gar nicht ausgeschrieben, sondern informell vergeben wird - ohne persönliche Kontakte kommt man nicht weit. Qualifizierte Arbeitskräfte aus dem technischen und handwerklichen Bereich haben trotzdem relativ gute Beschäftigungschancen auf dem griechischen Arbeitsmarkt.

Bei einem Land, in dem 60 Prozent der Erwerbsbevölkerung im Dienstleistungssektor, besonders in der Tourismusbranche, beschäftigt ist, besteht ein hoher Arbeitskräftebedarf in diesem Bereich. Gleiches gilt für die Nahrungsmittelindustrie, für das Baugewerbe und bei KFZ-Reparaturdiensten. Auch werden mehrsprachige Führungskräfte mit Berufserfahrung in den Bereichen Export/Import, Technik, Hotelleitung und Telekommunikation gesucht.

Jobsuche
Die nationale Arbeitsverwaltungsbehörde OAED (Organismos Apasholiseos Ergatikou Dynamikou) hat in Griechenland das Alleinrecht auf Stellenvermittlung und bietet in Zentren im ganzen Land Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung und Stellenvermittlung an. In Athen unterhält die OAED ein Büro für die Vermittlung von Fach- und Führungskräften im Dienstleistungssektor und in der Industrie. Da aber die freien Stellen nicht an OAED gemeldet werden müssen und private Vermittlungsagenturen nur mit wenigen Ausnahmen zugelassen sind, empfiehlt sich für Arbeitssuchende aus dem Ausland die Initiativbewerbung.

Hilfreich ist dabei ein Blick in die "Gelben Seiten" oder in das Mitgliederverzeichnis der Deutsch-Griechischen Industrie- und Handelskammer, das für Nicht-Mitglieder aber 40 Euro kostet. Die Kammer berät allerdings auch Stellensuchende und stellt von ihnen ein- bis zweimal pro Monat Kurzbeschreibungen zusammen. Diese übermittelt sie per Fax an ihre Mitgliedsfirmen. Interessierte Firmen erhalten anschliessend die vollständigen Bewerbungsunterlagen.

Wer über Zeitungsanzeigen nach Stellen sucht, findet mittwochs in "Ta Nea" einen umfangreichen, überregionalen Anzeigenteil, "To Vima" bietet in der Sonntagsausgabe speziell Angebote für den Finanz- und akademischen Sektor.

Bewerbung
Für die Bewerbungsunterlagen sind ein Anschreiben und ein tabellarischer Lebenslauf in griechischer Sprache obligatorisch. Weitere Unterlagen werden nur auf Anforderung hinzugefügt, sie sollten in der Regel übersetzt und die Kopien beglaubigt sein. Einige Unternehmen verwenden auch Einstellungsfragebögen, um die Bewerber besser miteinander vergleichen zu können. Wichtig sind in Griechenland die Bewerbungsgespräche, zwei oder drei Termine sind durchaus üblich. Das Gespräch wird sich um Allgemeinbildung, Persönlichkeit und Kommunikationsfähigkeit drehen, Fragen zu Familienverhältnissen oder Religion sind nicht unüblich, Fragen zur politischen Überzeugung sind hingegen verboten.

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Wer länger als drei Monate in Griechenland leben und arbeiten möchte, braucht eine Aufenthaltserlaubnis. Der Antrag dafür wird beim zuständigen Ausländeramt oder dem Polizeikommissariat des Wohnortes ausgegeben. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie drei Passfotos, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ein amtsärztliches Attest sowie einen Wohnraum- und einen Beschäftigungsnachweis, der von der Gewerbeaufsicht bescheinigt sein muss und Art und Dauer der Beschäftigung angibt.

Die Aufenthaltsgenehmigung sollte möglichst zügig innerhalb der ersten drei Monate eingereicht werden, denn bei Versäumung der Frist droht eine hohe Geldbuße. Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst befristet gültig und kann im Höchstfall für fünf Jahre ausgestellt werden.

Weitere Informationen:

Botschaft der Hellenischen Republik in Deutschland
Kurfürstendamm 185
10707 Berlin
Tel.: 206 26-0
Fax: 206 26-444
E-mail: gremb.ber@mfa.gr

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Griechenland
Karaoli & Dimitriou 3
106 75 Athen - Kolonaki
Griechenland
Telefon: 0030 / 210 - 72 85 111
Telefax: 0030 / 210 - 72 51 205
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (09:00 Uhr - 12:00 Uhr)

Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer
Dorilaiou 10-12/IV
115 21 Athen
Telefon: 0030 210 641 90 00
Telefax: 0030 210 644 51 75
E-mail: ahkathen@mail.ahk-germany.de
Geschäftszeiten: Montag - Freitag 8:00 - 15:00 Uhr

Griechische Arbeitsverwaltung:
OAED (Organismos Apasholiseos Ergatikou Dynamikou)

http://www.oaed.gr

Zeitungen:
http://ta-nea.dolnet.gr
http://tovima.dolnet.gr