Übersicht über die Übergangsfristen

Auflistung der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 2006

 

Übersicht über die Übergangsfristen
 Alte MitgliedstaatenNeue Mitgliedstaaten 2004Rumänien/ Bulgarien
Estland

keine

Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis erforderlich

keine

Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis erforderlich

 

keine

Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis erforderlich

Lettlandkeinekeinekeine
Litauenkeinekeinekeine
Polenkeinekeinekeine
Slowakeikeinekeinekeine
Slowenien

keine

Anmeldung durch Arbeitgeber erforderlich

keine

Anmeldung durch Arbeitgeber erforderlich

keine

Anmeldung durch Arbeitgeber erforderlich

UngarnReziproke Maßnahmen. Wenn keine Beschränkungen existieren oder aufgehoben sind, besteht keine Meldepflicht

keine

Meldepflicht besteht

keine (seit 1.1.2009)
Tschechienkeinekeinekeine
Bulgarienkeinekeinekeine
Rumänienkeinekeinekeine
Belgienkeine

Beschränkungen

aber flexiblere Arbeitserlaubnis-verfahren für bestimmte Berufe/ Sektoren

Beschränkungen mit Erleichterungen
Dänemarkkeine

Beschränkungen

aber flexiblere Arbeitserlaubnis nur bei Voll-beschäftigung, keine Überprüfung der Arbeitsmarktlage, erleichterte Verfahren Aufenthaltserlaubnis erforderlich

Beschränkungen

aber flexiblere Arbeitserlaubnis nur bei Vollbeschäftigung, keine Überprüfung der Arbeitsmarktlage, erleichterte Verfahren Aufenthaltserlaubnis erforderlich

DeutschlandkeineBeschränkungen

Beschränkungen

Bundestagsdrucksache 16/2954

Finnlandkeine

keine

Registrierungspflicht bei der Arbeitsverwaltung

keine

Registrierungspflicht für Kontrollzwecke

Frankreichkeinekeine (seit 1.7.2008)Beschränkung mit Erleichterung
Griechenlandkeinekeine

keine (seit 1.1.2009)

Registrierungspflicht

IrlandkeinekeineBeschränkungen
Italienkeine

keine Beschränkunge

seit dem Beschluss der neuen Regierung im Juli aufgehoben
ursprüngliche Quotenregelung zu hoher Verwaltungsaufwand

Beschränkungen mit Erleichterungen
Luxemburgkeine

Beschränkungen

aber flexiblere Arbeitserlaubnis-verfahren für bestimmte Berufe/ Sektoren

Beschränkungen mit Erleichterungen
Niederlandekeinekeine (seit 1.5.2007)

Beschränkungen

aber flexiblere Arbeitserlaubnis-verfahren für bestimmte Berufe/ Sektoren

ÖsterreichkeineBeschränkungen mit ErleichterungenBeschränkungen mit Erleichterungen
Portugalkeine

keine

Gesetz zur Registrierungspflicht wird überarbeitet

keine (seit 1.1.2009)
Schwedenkeinekeinekeine
Spanienkeinekeinekeine (seit 1.1.2009)
Vereinigtes Königreichkeine

keine

Gesetzliches Arbeitnehmerregistrierungssystem für Kontrollzwecke

Beschränkungen
MaltakeineArbeitsgenehmigung kann nur verwehrt werden bei Überforderung des ArbeitsmarktesArbeitsgenehmigung kann nur verwehrt werden bei Überforderung des Arbeitsmarktes
Zypernkeinekeine

keine

Registrierung für Kontrollzwecke