Was bringt der EU-Führerschein für Behinderte
Eine Anpassung der deutschen Gesundheitsvorschriften für den Führerschein an das EU-Recht ist nicht erforderlich
Ich bin seit meiner Geburt schwer gehbehindert. Im nächsten Jahr möchte ich den Führerschein machen. Bisher war dies für Behinderte möglich. Mit dem EU-Führerschein sollen sich die Anforderungen für Behinderte verschärft haben. Stimmt das? Was muß ich nun tun, um den Führerschein machen zu können?
Einen einheitlichen europäischen Führerschein gibt es bereits seit dem 1. Juli 1996. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte zum 1. Januar 1999. Ziel dieser Führerschein-Richtlinie ist es, EU-weit eine einheitliche Klasseneinteilung und ein einheitliches Verfahren für die Führerscheinprüfung einzuführen. Für Behinderte legt die Richtlinie bestimmte gesundheitliche Mindestanforderungen fest. Wie immer bei einer Richtlinie liegt die Umsetzung in deutsches Recht beim nationalen Gesetzgeber.
Welche Anforderungen Behinderte beim Erwerb eines Führerscheins in Deutschland erfüllen müssen, regelt die "Fahrerlaubnisverordnung". Deren Vorschriften werden durch das "Gutachten Krankheit und Kraftverkehr" präzisiert. Dort ist im Detail festgelegt, welchen ärztlichen Untersuchungen Sie sich unterziehen müssen und welche technischen Nachrüstungen Ihres Fahrzeugs Ihre Gehbehinderung nötig macht.
Die Regelungen im deutschen Gesetz sind bereits heute viel strenger und genauer, als es die EU-Richtlinie vorschreibt. Eine Anpassung der deutschen Gesundheitsvorschriften für den Führerschein an das EU-Recht ist also nicht erforderlich. Für Sie heißt das: Die Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, haben sich mit der Umsetzung der Führerschein-Richtlinie nicht verändert.
Der erste Schritt zu Ihrem Führerschein ist die Anmeldung bei einer Fahrschule, die sich auf die Ausbildung von Behinderten spezialisiert hat. Dann müssen Sie sich von einem Facharzt untersuchen lassen, der beurteilen soll, ob Sie trotz der Behinderung am Straßenverkehr teilnehmen können. Ihr Arzt stellt Ihnen ein Gutachten aus, in dem genau beschrieben wird, welche Behinderung bei Ihnen vorliegt und inwieweit Sie dadurch bei der Teilnahme am Verkehr beeinträchtigt sind.
Darüber hinaus müssen Sie eventuell Ihr Fahrzeug nachrüsten lassen. Welche technischen Hilfsmittel für welche Behinderung jeweils notwendig sind, ist ebenfalls genau geregelt und wird vom Technischen Überwachungsverein kontrolliert. An dieser Sonderregelung ändert auch die EU-Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge nichts.
Der TÜV verlangt von Ihnen eine Fahrprobe und berät Sie zu den notwendigen technischen Anpassung an Ihrem Fahrzeug. Zusätzlich müssen Sie Ihr fachärztliches Gutachten vorlegen. Der TÜV stellt Ihnen dann ein sogenanntes "Eignungsgutachten" aus. Darin ist genau aufgeführt, welche technischen Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden müssen, damit Sie am Straßenverkehr ohne Probleme teilnehmen können.
Haben Sie Ihre Fahrstunden absolviert, können Sie - wieder beim TÜV - die Fahrprüfung ablegen. Dabei werden Sie natürlich auch auf einem Ihrer Behinderung angepassten Fahrzeug geprüft.
Zuletzt müssen Sie noch Ihren umgerüsteten Wagen vom TÜV abnehmen lassen.
Weitere Informationen:
TÜV Süd: Führerschein & Prüfung für Behinderte
Informationen zum Führerschein der Europäischen Kommission