EU-Führerschein für Motorräder
Alle Anwärter auf einen Motorradführerschein müssen nun eine Fahrerlaubnis der Klasse A erwerben
Ich bin 18 Jahre alt und möchte spätestens im nächsten Jahr den Motorrad-Führerschein machen. Kann ich mit dem neuen EU-Führerschein vielleicht sofort richtig schwere Motorräder fahren oder bleibt es bei der langen Wartezeit im Rahmen eines Stufenführerscheins?
Die europäische Führerscheinrichtlinie ist mit ihrer Umsetzung in deutsches Recht seit dem 1.1.1999 bei uns in Kraft. Sie brachte für Motorradfahrer wichtige Änderungen. Die in Deutschland bisher üblichen Führerscheinklassen 1 und 1b wurde durch eine Einteilung in Buchstaben ersetzt. Wie alle Motorradführerscheinanwärter in der gesamten EU erwerben Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse A.
Hoffnungen auf einen schnellen Einstieg in die Hochleistungsklasse der Motorräder dürfen Sie sich deshalb aber nicht machen. Der deutsche Stufenführerschein blieb auch nach der Umsetzung der Richtlinie bestehen. Mehr noch: Das Stufenmodell nach deutschem Muster wurde in der gesamten EU eingeführt. Den Führerschein der Klasse A kann in Zukunft machen, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter auch auf 17 Jahre herabsetzen. In jedem Fall gilt aber: Die erworbene Fahrerlaubnis bleibt zunächst eingeschränkt. Nach abgelegter Prüfung müssen Sie mindestens zwei Jahre Erfahrungen auf Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg sammeln. Erst dann dürfen Sie mit leistungsstärkeren Maschinen auf die Straße. Der Umstieg auf die größeren Maschinen ist aber problemlos: Eine zusätzliche Prüfung für den Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A sieht die Richtlinie nämlich nicht vor.
Die Mitgliedstaaten können nach der Richtlinie Bewerbern auch einen "Direkteinstieg" in die unbeschränkte Klasse A ermöglichen, wenn sie mindestens 21 Jahre alt sind. Sie können, müssen aber nicht. Der deutsche Gesetzgeber sieht einen solchen Direkteinstieg in Deutschland ab dem 25. Lebensjahr vor. Wer mit dem Motorradfahren nicht bis zum 18. Geburtstag warten will, kann in Deutschland den Führerschein der Unterklasse A1 erwerben. Diese Klasse ersetzt die bisherige Klasse 1b und kann mit der Vollendung des 16. Lebensjahres erworben werden. Die Klasse A1 umfasst Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum und mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.
Weitere Informationen:
TÜV Süd: Führerschein & Prüfung
Informationen zum Führerschein der Europäischen Kommission