EU-Betriebserlaubnis auch für Busse
Die allgemeine "EU-Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge" gilt nicht für Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen
Ich habe ein kleines Busunternehmen. Ein italienischer Händler hat mir nun zwei günstige Busse zum Kauf angeboten. Ich habe gehört, daß es eine "EU-Betriebserlaubnis" für Kraftfahrzeuge geben soll. Stimmt das, oder muß ich bei der Anmeldung meiner "Italiener" immer noch mit umständlichen Behördengängen rechnen?
Seit Januar 1996 gibt es tatsächlich eine allgemeine "EU-Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge", die die Zulassung von Fahrzeugen aus anderen EU-Ländern stark vereinfacht. Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen sind von dieser neuen Regelung jedoch ausgenommen. Nach wie vor sind die technischen Anforderungen für Omnibusse von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich geregelt. Wenn Sie Ihre italienischen Omnibusse in Deutschland zulassen wollen, müssen Sie eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen - und das kann kompliziert werden. Welche technische Ausstattung ein Bus braucht, um in Deutschland zugelassen zu werden, ist in der "Straßenverkehrszulassungsverordnung" festgelegt.
Sie müssen Ihre italienischen Busse zunächst zum TÜV bringen. Dieser prüft dann, ob die technischen Merkmale Ihrer Busse den deutschen Vorschriften entsprechen. Sollten die Busse den Anforderungen des deutschen TÜV nicht genügen, kann man von Ihnen eine oft kostspielige Umrüstung verlangen - selbst wenn es dabei nur um eine kleine Abweichung bei der Nummernschildbeleuchtung geht. Sollten die Umrüstkosten mehr als 10 Prozent des Kaufpreises betragen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für den Betrieb dieser Fahrzeuge beantragen. Hierfür wird dann jedoch wieder eine Gebührenpauschale erhoben. Der genaue Betrag ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Haben Sie diese Prozedur überstanden, stellt Ihnen der TÜV schließlich eine Bestätigung aus, daß Ihre Busse den deutschen Vorschriften entsprechen.
Doch damit sind Sie noch nicht am Ziel. Bevor Sie die Busse zulassen können, müssen Sie noch beweisen, daß Sie Ihre Busse ehrlich erworben haben. Dazu beantragen Sie eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" für Ihre Busse beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft dann, ob für Ihre Busse in Deutschland schon ein Fahrzeugbrief existiert oder ob ihre Busse etwa im Fahndungscomputer der Polizei auftauchen.
Wenn Ihre Busse "sauber" sind, können Sie endlich zur Kfz-Zulassungsstelle gehen. Dort müssen Sie nun neben des vom TÜV erstellten Vollgutachten und der "Unbedenklichkeitsbescheinigung" noch alle Halterwechsel im Leben der Busse dokumentieren können. Dazu brauchen Sie Kopien sämtlicher Kaufverträge. Wenn Sie dann auch noch eine Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, müßte der Weg zum Anschrauben der deutschen Kennzeichen an Ihren italienischen Bussen frei sein.
Diese komplizierte Prozedur soll in Zukunft erleichtert werden. Wie bereits für PKW soll es nach Plänen der Europäischen Kommission auch für Busse eine einheitliche "EU-Betriebserlaubnis" geben.
Weitere Informationen
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24932 Flensburg
Tel.: 0461-316-0
Fax: 0461 3 16-16 50 bzw. 3 16-28 00
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