Vereinheitlichung der Haftpflichtversicherung in Europa?

Höhe des Schadensersatzanspruchs ist nicht europaweit geregelt

Mit meinem Privatwagen fahre ich dienstlich öfters ins europäische Ausland. Ich habe mich deshalb für eine Vollkasko-Versicherung und eine Rechtsschutzversicherung entschieden, obwohl mein Wagen schon älter ist. Stimmt es, daß Unfallschäden bald europaweit einheitlich geregelt werden? Kann ich deshalb auf meine Vollkaskoversicherung verzichten?

Die Schadensersatzpflicht nach Verkehrsunfällen ist nicht unionsweit einheitlich geregelt. Dies wird sich vorerst auch nicht ändern. Es gilt in aller Regel das Recht des Unfallorts. Damit fallen auch die Höhe der entstehenden Ansprüche je nach Unfallort unterschiedlich aus. Besonders problematisch: Die Höchstbeträge, für die die Versicherungen tatsächlich einstehen müssen (Mindestdeckungssummen), können unter Umständen wesentlich niedriger sein, als in Deutschland. Das neue System der Schadensregulierung erleichtert zwar in vielen Punkten die Prozedur bei einem Unfall im Ausland, aber es erspart Ihnen nicht den Abschluss einer Vollkaskoversicherung, wenn Sie sicher jedweden Schaden abdecken wollen, zumal die Deckungssummen der Versicherungen im Ausland ganz unterschiedlich hoch sind.

Zur Zeit sind nur die Länder der EU sowie Liechtenstein, Norwegen Island und die Schweiz an dem neuen System beteiligt. In anderen europäischen Ländern müssen Sie Schadensersatzansprüche bei dem Versicherer Ihres Unfallgegners in dem betroffen Land geltend machen. Wenn sich die Versicherung des Unfallgegners weigert zu zahlen, bleibt nur der Klageweg. Selbst wenn Sie mit Ihrer Klage erfolgreich sind, bleiben Sie unter Umständen auf Ihren Anwaltskosten sitzen. Denn in vielen Ländern muß der Unfallverursacher zwar den entstandenen Schäden, nicht aber die Anwaltskosten des Unfallgegners zahlen. Da sie sehr häufig ins Ausland fahren, liegen Sie deshalb mit einer Vollkaskoversicherung sowie einer Rechtsschutzversicherung, die entsprechende Risiken abdeckt, wahrscheinlich richtig.

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Informationen zu "Unfall im Ausland"
http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1;cmid;6;crid;8

Streitschlichtung in Versicherungsfragen
http://www.versicherungsombudsmann.de/index_ie.html

Netzwerke für grenzüberschreitende Problemlösungen
http://finnet.jrc.it/en/
http://europa.eu.int/comm/internal_market/solvit/index_de.htm





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Deckungssummen im Ausland
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