Deutsche Reparationszahlungen nach dem Zweiten Weltkrieg
16.03.2015 06:00
Berlin (dpa) - Nach dem Zweiten Weltkrieg hat Deutschland auf
verschiedenen Wegen Wiedergutmachung geleistet. Ein Kapitel waren
Reparationsansprüche anderer Länder für Kriegsschäden.
SIEGERMÄCHTE: Die Alliierten hatten sich darauf verständigt,
Reparationen besonders in Form von Demontagen und der Beschlagnahme
und Verteilung des deutschen Vermögens im Ausland zu erheben. Jede
der vier Siegermächte entnahm ihre Reparationen aus der jeweiligen
Besatzungszone. Die anderen ehemaligen Kriegsgegner wurden über die
Interalliierte Reparationsagentur beteiligt. Die Sowjetunion befreite
die DDR 1953 von weiteren Leistungen.
AUFSCHUB: Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 schob die Regelung
aller noch offenen Reparationsfragen bis zum Abschluss eines
Friedensvertrags mit Deutschland auf. Das Moratorium wurde 1990 durch
den «Zwei-Plus-Vier»-Vertrag gegenstandslos. Die Staaten der
Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)
stimmten der «Charta von Paris» für eine neue friedliche Ordnung in
Europa zu. Sie nahmen damit die Klärung der Reparationsfrage des
«Zwei-Plus-Vier»-Vertrags formal zur Kenntnis.
LUXEMBURGER ABKOMMEN: Schon 1953 trat das deutsch-israelische
Wiedergutmachungsabkommen in Kraft, in dem sich Deutschland zu einer
Entschädigung im Wert von 3 Milliarden D-Mark an Israel
verpflichtete. Zudem flossen 450 Millionen D-Mark an die Jewish
Claims Conference für jüdische Flüchtlinge außerhalb Israels.
GLOBALABKOMMEN: Die Bundesrepublik schloss von 1959 bis 1964 mit 12
westeuropäischen Ländern sogenannte Globalabkommen. Sie erhielten
einen Festbetrag, der von 400 Millionen D-Mark für Frankreich über
125 Millionen für die Niederlande, 115 Millionen für Griechenland bis
zu 1 Million für Schweden reichte. Insgesamt wurden dafür 971
Millionen D-Mark (gut 496 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt.
Nach der Wiedervereinigung schloss Deutschland auch mit
osteuropäischen Staaten Abkommen.
BUNDESGESETZE: Die Wiedergutmachung für NS-Opfer wurde im
Wesentlichen durch das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der
nationalsozialistischen Verfolgung, das später durch einige
Härtefonds ergänzt wurde, und das Bundesrückerstattungsgesetz
geregelt.
STIFTUNG: Im Jahr 2000 wurde die mit zehn Milliarden D-Mark
ausgestattete Stiftung «Erinnerung Verantwortung und Zukunft»
gegründet. Sie dient vor allem der Entschädigung ehemaliger
Zwangsarbeiter.