Von Elfenbein bis Kaviar - Handelsbeschränkungen für Tierprodukte    

03.09.2015 12:39

Luxemburg (dpa) - Die EU beschränkt den Handel mit Wildtieren, nicht
nur bei Robbenfell und -fleisch. Laut Europäischer Kommission ist der
Handel mit geschützten Arten hinter Drogen-, Waffen- und
Menschenschmuggel das viertgrößte illegale Geschäft.

ELEFANT: In den 1980er-Jahren war die Zahl der grauen Riesen um die
Hälfte auf 600 000 dezimiert worden. Die Stoßzähne afrikanischer
Elefanten werden häufig zu Souvenirs verarbeitet. Das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen Cites verbot 1989 den Handel mit Elfenbein.
Trotzdem töten Wilderer die Tiere weiterhin zu Tausenden. Das meiste
gewilderte Elfenbein geht für rund 900 Euro je Kilo nach Asien.

NASHORN: Dem traditionellen Heilmittel «Rinoceri cornu» wird eine -
wissenschaftlich nicht belegte - fiebersenkende Wirkung zugesprochen.
Ungeachtet eines seit 1977 bestehenden Handelsverbots sorgt der
Aberglaube von der potenzfördernden Wirkung des harten Horns für eine
zusätzliche Nachfrage nach «Rhino-Pulver» - trotz geschätzter
Schwarzmarktpreise von bis zu 14 000 Euro je Kilo.

TIGER: Die Raubkatzen werden gewildert, weil ihre Penisse oder
Knochen in der traditionellen koreanischen und chinesischen Medizin
als Grundstoff für Liebeselixiere gelten. Der internationale Handel
mit Tigerprodukten ist bereits seit 1975 verboten, das illegale
Geschäft floriert aber nach wie vor.

KROKODIL: Alle Krokodilarten, Riesenschlangen, Warane und
Landschildkröten sind durch Cites geschützt. Wird dem Zoll ein
artenschutzrechtliches Dokument vorgelegt, dürfen aber bis zu vier
Krokodilprodukte wie Taschen, Schuhe oder Gürtel eingeführt werden.
Die Ausname gilt nicht für Krokodilfleisch und Trophäen - ihr Handel
bleibt verboten.

STÖR: Alle Störarten stehen seit 1998 unter Cites-Schutz. Um die
Wilderei der vom Aussterben bedrohten Fische und den Schmuggel von
Störkaviar zu verhindern, ist der Handel nur mit genauer
Kennzeichnung und Genehmigung erlaubt. Privatpersonen in der EU
dürfen 125 Gramm Störkaviar «zum persönlichen Gebrauch» einführ
en.