Deutscher Spielehersteller feiert Erfolg im Zauberwürfel-Streit Von Klaus Tscharnke und Aleksandra Bakmaz, dpa

10.11.2016 17:36

Der Zauberwürfel gehört zu den kultigsten Spielzeugen der Welt und
ist als Marke geschützt. Ein deutscher Spielehersteller kämpft seit
Jahren vergebens dagegen an. Nun gibt es eine Kehrtwende.

Luxemburg/Fürth (dpa) - Seit 1980 ist der bunte Zauberwürfel Teil der
Spielewelt. Seit 2006 ist das kultige Drehpuzzle aber auch Teil eines
Markenstreits. Bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat es die
Erfindung von Ernö Rubik geschafft - mit Hilfe eines deutschen
Unternehmens, das jetzt einen entscheidenden Erfolg feiern konnte.

Der Fürther Spielehersteller Simba Toys hatte Einwände gegen den seit
1999 bestehende Markenschutz des «Rubik's Cube», um Rechtssicherheit
beim Vertrieb «seines» Zauberwürfels zu haben. Das Argument: Die
Drehbarkeit sei nicht berücksichtigt worden. Die könne man zwar
patentieren, aber nicht als Marke schützen lassen. Doch das
Unternehmen scheitert damit erst beim EU-Markenamt und dann beim
erstinstanzlichen EU-Gericht.

Am Donnerstag hob der EuGH die beiden Entscheidungen nun auf. Die
Technik des Würfels - also die Drehbarkeit - hätte bei der Vergabe
des Markenschutzes berücksichtigt werden müssen, heißt es zur
Begründung.

Bei dem Fürther Unternehmen zeigt man sich erleichtert: «Das ist zu
100 Prozent in unserem Sinn», sagte Mitgeschäftsführer Manfred Duschl

der Deutschen Presse-Agentur. Man sei erfreut, dass es so gekommen
sei. «Das geht nun zurück zum europäischen Markenamt in Alicante. U
nd
ich gehe davon aus, dass der Markenschutz für den magischen Würfel
gelöscht wird», sagte Duschl. Das könne allerdings noch ein paar
Monate dauern.

Denn auch wenn der Boom längst vorbei ist - für den familiengeführten

Konzern ist der magische Würfel kein ganz unbedeutender
Sortiments-Baustein. Jedes Jahr verkauft der Spielwarenproduzent noch
immer mehrere tausend des zwei bis vier Euro teuren Zauberwürfels.
«Dies ist eine Größenordnung, die es sinnvoll macht, ein solches
Produkt ins Sortiment zu nehmen», betonte Duschl.

Dass sich der fränkische Spielzeughersteller auf den aufwendigen
Rechtsstreit eingelassen hat, hat aber auch einen anderen Grund:
Simba Toys habe damit verhindern wollen, dass der Fall des magischen
Würfels Schule macht und clevere Firmen für weitere Produkte nach dem
Auslaufen des Patentschutzes auf den Markenschutz setzen. Ein Konzern
mit rund 20 Spielwarenmarken könne eine solche Sortimentsbeschränkung
nicht einfach hinnehmen.

Dass der in den 1980er Jahren in die deutschen Spielwarenläden
gelangte Zauberwürfel noch immer Kunden findet, zeigt die Faszination
an ihm. Bis heute bringt der aus 26 bunten Elementen bestehende
Würfel Menschen zur Verzweiflung. Die Aufgabe besteht darin, die
würfelförmigen Elemente so lange zu drehen, bis jede der sechs
Flächen des Würfels gleichfarbig ist. Dabei sind 43 Trillionen
Ausgangspositionen möglich. Meister unter den Kombinierern lösen die
Aufgaben unter zehn Sekunden.