Wie andere Länder beim Kindergeld verfahren
19.12.2016 17:39
Berlin (dpa) - Die Regelungen beim Kindergeld sind in Europa sehr
unterschiedlich. Einige Beispiele:
FRANKREICH: Bei der Zahlung von Kindergeld spielt in Frankreich die
Nationalität grundsätzlich keine Rolle. Nicht-EU-Ausländer müssen
eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben. Falls Kinder im Ausland
geboren wurden, muss nachgewiesen werden, dass sie auf regulärem Wege
nach Frankreich gekommen sind. Zahlungen gibt es ab dem zweiten Kind.
Die Monatssätze sind nach der Zahl der Kinder und nach Einkommen der
Eltern gestaffelt. In der untersten Klasse gibt es bei einem
Jahreseinkommen von bis zu 67 408 Euro dann 129,47 Euro. Bei drei
Kindern (und einem Einkommen von bis 73 025 Euro) sind es dann 295,35
Euro. Für jedes weitere Kind gibt es jeweils 165,88 Euro. Für Kinder
über 14 Jahre wird ein Zuschlag fällig. In der mittleren und oberen
Einkommensklasse sind die Zahlungen entsprechend geringer.
POLEN: Die seit November 2015 regierende Partei Recht und
Gerechtigkeit PiS hat in Polen das Kindergeld «500plus» eingeführt.
Demnach erhalten Familien monatlich umgerechnet etwa 113 Euro ab dem
zweiten Kind. Bei entsprechend niedrigem Einkommen wird das Geld
bereits ab dem ersten Kind gezahlt. Auch Ausländer können die Zahlung
unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Dabei gelten für
EU-Bürger und Bürger der Schweiz die gleichen Prinzipien wie für die
in den jeweiligen Ländern lebenden Polen. Nicht-EU-Ausländern steht
das Kindergeld zu, wenn sie eine Arbeitsgenehmigung haben und mit
ihren Familien in Polen leben.
NIEDERLANDE: In den Niederlanden ist das Recht auf Kindergeld im
Normalfall an die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung gebunden.
Bürger anderer Staaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums
bekommen ebenso Kindergeld wie andere Staatsbürger, sofern diese eine
Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise eine Arbeitserlaubnis haben und
damit auch sozialversicherungspflichtig geworden sind. Das Kindergeld
beträgt entweder 197,51 Euro (0-5 Jahre), 239,84 Euro (6-11 Jahre)
oder 282,16 Euro (12-17 Jahre). Kindergeld können auch Niederländer
beantragen, die im Ausland wohnen. Gibt es ein örtliches Kindergeld,
wird dann nur die Differenz zum niederländischen Niveau ausgeglichen.
Nicht-EU und Nicht-EWR-Ausländer, die Kindergeld für ihre nicht in
den Niederlanden lebenden Kinder beantragen, müssen mit von Land zu
Land unterschiedlichen und zum Teil erheblichen Abzügen rechnen.
KROATIEN: In Kroatien gibt es Kindergeld maximal bis zum 19.
Lebensjahr. Bei schwerkranken Kindern fließt das Geld bis zum 21.
Lebensjahr. Pro Kind gibt es umgerechnet zwischen 43 Euro und 117
Euro, abhängig vom Einkommen der Eltern. Empfangsberechtigt sind
entweder im Land gemeldete Kroaten oder auch Ausländer mit gemeldetem
Wohnsitz. Sie müssen mindestens aber schon drei Jahre vor dem Antrag
dort ihren Wohnsitz gehabt haben.