EU-Kommission plant strenges Lieferkettengesetz
22.02.2022 12:04
Brüssel (dpa) - Größere Unternehmen in der EU sollen künftig bei
Umwelt- und Menschenrechtsverstößen ihrer Lieferanten stärker in die
Pflicht genommen werden. Wie aus einem Gesetzesentwurf der
EU-Kommission hervorgeht, soll ein EU-weites Lieferkettengesetz
künftig auf Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden angewendet
werden können. Für Unternehmen aus Branchen, bei denen ein
größeres Risiko für Verstöße gegen Umwelt- und
Menschenrechtsstandards besteht, soll die Regelung bereits ab 250
Arbeitskräften angewendet werden können. Zuvor hatten die
«Frankfurter Allgemeine Zeitung» und andere Medien über das Vorhaben
berichtet.
«Freiwillige Maßnahmen scheinen nicht zu groß angelegten
Verbesserungen in allen Sektoren geführt zu haben», heißt es in
dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es gebe
EU-Unternehmen, die mit negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und
die Umwelt in Verbindung gebracht werden könnten. Das Gesetz soll
auch auf größere Firmen, die nicht aus der EU kommen, aber dort
Geschäfte machen, angewendet werden können. Diese müssten dann dafü
r
Sorge tragen, dass auch Unternehmen, von denen sie beliefert werden,
nicht die Umwelt zerstören oder ihre Mitarbeitenden ausbeuten.
Damit geht das Vorhaben der EU-Kommission über das für Deutschland
geplante Lieferkettengesetz hinaus. In der Bundesrepublik werden
Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten ab 2023 in die Pflicht
genommen, dass in ihren Lieferketten Menschen- und Umweltrechte
eingehalten werden. Ein Jahr später sinkt diese Grenze auf 1000. Bei
Verstößen sind Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen
Ausschreibungen vorgesehen. Einer Umfrage im Auftrag des TÜV zufolge
begrüßt gut jedes zweite Unternehmen in Deutschland das nationale
Lieferkettengesetz. Knapp 30 Prozent lehnen es ab und 15 Prozent
haben noch keine Meinung.
Der Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz geht dem CSU-Europaabgeordneten
Markus Ferber zu weit: «Es wäre nicht verwunderlich, wenn sich
europäische Unternehmen infolge dieses Vorschlags aus einigen
Regionen dieser Welt zurückziehen.» Er befürchtet, dass diese Lücke
n
durch chinesische Konkurrenz genutzt würden. Der Hauptverband der
Deutschen Bauindustrie fordert, dass sich die EU-Regelung nur auf
direkte Vertragspartner von Unternehmen beschränkt.