EU-Staaten schränken Justiz-Zusammenarbeit mit Russland ein

04.03.2022 18:08

Brüssel (dpa) - Die EU-Staaten schränken die Zusammenarbeit mit
Russland im Bereich der Justiz wegen des Angriffskriegs auf die
Ukraine ein. So sollten russische und auch belarussische Ersuchen um
Rechtshilfe oder Auslieferung im Bereich des Strafrechts nicht mehr
grundsätzlich wahrgenommen werden, sagte Frankreichs Justizminister
Éric Dupond-Moretti am Freitag nach einem Treffen mit seinen
EU-Kollegen in Brüssel. Grundlage der strafrechtlichen Zusammenarbeit
seien Vertrauen sowie die Achtung des Völkerrechts. Man habe sich nun
dafür entschieden, die Fälle künftig einzeln zu prüfen.

Im Zivilrecht wolle man an der Zusammenarbeit festhalten. Als
Begründung verwies Dupond-Moretti auf das Beispiel internationaler
Kindesentführung, bei denen andernfalls Nachteile entstehen könnten.

Deutschlands Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte vor dem
Treffen mit Blick auf die Zusammenarbeit mit Russland im Bereich der
Justiz gesagt: «Es ist unvorstellbar, dass sie einfach so weitergeht,
als sei nichts geschehen.»