EU-weiter Behindertenausweis soll kommen

08.02.2024 18:56

Reisen in der EU soll für Menschen mit Behinderungen künftig leichter
werden. Die EU will dafür einen einheitlichen Ausweis für die
Betroffenen einführen.

Straßburg (dpa) - Menschen mit Behinderung sollen künftig einen
EU-weit einheitlichen Behindertenausweis beantragen können.
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am
Donnerstag auf das Vorhaben, dass Menschen mit Behinderung etwa bei
Urlauben in anderen EU-Ländern der gleiche Zugang etwa zu kostenlosen
oder ermäßigten Eintrittspreisen ermöglicht wird, wie die EU-Staaten

am Donnerstag mitteilten. Auch der Vorsitzende des Sozialausschusses
des Europaparlaments, Dragos Pislaru, bestätigte den Deal. Das
Parlament und die EU-Staaten müssen der Einigung noch zustimmen. In
den meisten Fällen ist das eine Formsache. 

Der Behindertenausweis soll nach Angaben der EU-Staaten kostenlos in
Kartenform und digital von den nationalen Behörden ausgestellt
werden. Wer ihn verliert oder beschädigt, muss mit einer Gebühr
rechnen. Auch für einen EU-weit anerkannten Parkausweis können die
Mitgliedsstaaten Gebühren erheben.

Die EU-Kommission hatte Anfang September einen Vorschlag für die
einheitlichen Ausweise veröffentlicht. Damals hieß es, der derzeitige
EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderung sollte zwar in allen
EU-Ländern anerkannt werden, das sei aber nicht immer der Fall.
Unterschiede in Format, Gestaltung und Anwendung der Ausweise
verschärften die Situation. Mit der geplanten Richtlinie werden
Parkausweise für Menschen mit Behinderung einheitlich geregelt.

Die Europaabgeordnete Katrin Langensiepen teilte mit, auch wenn der
Ausweis nur für kurze Aufhalte von maximal drei Monaten gedacht sei,
bringe er für viele Menschen Vorteile. «Leider werden Menschen mit
Behinderung noch etwas warten müssen, bis sie die Vorteile des
EU-Behindertenausweises nutzen können», so die Grünen-Politikerin.
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie betrage 30 Monate, weitere zwölf
Monaten könne es bis zur ersten Ausstellung eines Ausweises dauern.