Nicht genug Vogelschutz: Brüssel eröffnet Verfahren gegen Deutschland

13.03.2024 17:17

Brüssel (dpa) - Wegen nicht ausreichender Bemühungen beim Vogelschutz
hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet.
 Die Bundesrepublik habe die Maßnahmen zur Erhaltung wild lebender
Vogelarten gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht hinreichend
umgesetzt, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Dies habe zu
einem deutlichen Rückgang der Populationen geschützter Vogelarten
geführt. Die Richtlinie sei entscheidend, um die biologische Vielfalt
zu erhalten und diene dem Schutz der 500 wild lebenden Vogelarten in
der EU.

Deutschland habe demnach für fünf Vogelarten keine Ausweisung der
geeignetsten Gebiete als besondere Schutzgebiete vorgenommen und
damit kein ausreichend zusammenhängendes Netz solcher Gebiete
geschaffen, heißt es in der Begründung. Für 220 von 742
Schutzgebieten seien darüber hinaus noch keine Maßnahmen festgelegt
worden, die der Schadensbeseitigung oder -vorbeugung dienen. Konkret
habe die Bundesrepublik zudem das Schutzgebiet Unterer Niederrhein in
Nordrhein-Westfalen nicht genug geschützt. Die Zahl der geschützten
Vogelarten sei hier erheblich zurückgegangen.

Die Kommission sendet nun einen Brief mit den Vorwürfen nach Berlin.
Deutschland hat zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren. Andernfalls
kann die Kommission eine sogenannte begründete Stellungnahme abgeben
und damit den nächsten Verfahrensschritt einleiten. Am Ende eines
sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens kann eine Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen. 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) begrüßte die Entscheidung

der Kommission. Die Organisation habe wesentlich zu dem Schritt
beigetragen und in einer Beschwerde an Brüssel auf eine Vielzahl von
Defiziten hingewiesen, hieß es vom Vorsitzenden Olaf Bandt.
«Deutschland ist wirklich kein Musterschüler im Umwelt- und
Naturschutz und verschleppt systematisch die Umsetzung geltenden
Rechts», sagte er. «Die Bundesregierung muss dringend etwas für den
Schutz der Natur tun.» Insbesondere in Niedersachsen und
Schleswig-Holstein seien Vogelschutzgebiete entweder gar nicht oder
nur in Teilen als Schutzgebiete gesichert. Ähnliche Defizite
bestünden in anderen Bundesländern.