EuGH urteilt: Dürfen Fingerabdrücke auf Ausweisen gespeichert werden?

20.03.2024 17:30

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am
Donnerstag (9.30 Uhr) in Luxemburg, ob Fingerabdrücke auf
Personalausweisen gespeichert werden dürfen. Hintergrund ist die
Klage eines Deutschen. Er beanstandet vor dem Verwaltungsgericht
Wiesbaden, dass ihm kein neuer Ausweis ohne Fingerabdrücke
ausgestellt wird. 

Die Richter am höchsten europäischen Gericht müssen nun klären, ob

die seit 2021 verpflichtende Speicherung von zwei Fingerabdrücken
gegen das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten verstößt.

Generalanwältin Laila Medina hatte sich in ihren Schlussanträgen vor
einigen Monaten für eine Speicherungspflicht ausgesprochen. Zwar
werde dadurch das Recht auf Datenschutz eingeschränkt. Allerdings sei
dieser Eingriff gerechtfertigt, weil mit den Fingerabdrücken
Fälschungen entgegengewirkt werden könne, argumentierte Laila Medina.
Die Schlussanträge sind für die Richter nicht bindend, oft folgen sie
ihnen aber. Für Reisepässe hatte der EuGH bereits 2013 entschieden,
dass eine Speicherung der Fingerabdrücke mit EU-Recht vereinbar ist.