EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Apple, Meta und Alphabet

25.03.2024 11:32

Seit kurzem hat die EU neue Waffen im Kampf gegen die Macht von
Tech-Konzernen. Nun zeigt die EU-Kommission, dass sie bereit ist,
diese einzusetzen. Gezielt wird auf US-Konzernriesen.

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Apple,
die Google-Mutter Alphabet sowie Facebooks Mutterkonzern Meta. Es
soll geprüft werden, ob die Konzerne gegen EU-Regeln verstoßen haben,
wie die Kommission am Montag mitteilte.

So müssten die Plattformen die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn
sie deren personenbezogene Daten über verschiedene zentrale
Plattformdienste hinweg kombinieren wollten. Die Kommission ist
besorgt, dass Meta dies nicht ausreichend einhält.

Außerdem müssen die Online-Riesen App-Entwicklern ermöglichen, die
Verbraucher auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores zu lenken -
und zwar kostenlos. Die Brüsseler Behörde hat Zweifel, ob Alphabet
und Apple dies in vollem Umfang einhalten. Ihnen wird vorgeworfen,
die Möglichkeiten der Entwickler einzuschränken, indem sie
verschiedene Gebühren auferlegen.

Die Kommission will zudem überprüfen, ob Nutzer von Apple-Geräten die

Möglichkeit haben, ihre Standardeinstellungen einfach zu ändern und
so etwa einen anderen Browser oder eine andere Suchmaschine nutzen
können.

Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale
Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen
Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die
Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so
mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.
Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper
(Torwächter) aufbrechen. Die Kommission machte bisher 22
Gatekeeper-Dienste von sechs Unternehmen aus. Darunter sind die
US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Die Kommission will das am Montag eröffnete Verfahren innerhalb eines
Jahres abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die
betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde
auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer
Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes
belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.