EuGH zu Encrochat: Anordnung von Staatsanwalt grundsätzlich möglich

30.04.2024 13:08

Luxemburg (dpa) - Auf der Jagd nach Verbrechern können deutsche
Ermittler nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
theoretisch auch ohne richterliche Anordnung bei Partnerländern
Beweismittel aus dem Krypto-Messengerdienst Encrochat abfragen. Das
Verfahren dürfe unter bestimmten Voraussetzungen auch von einer
Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet werden, stellten die Richter
am Dienstag in Luxemburg klar. Ob diese Voraussetzungen im konkreten
Fall vorliegen, muss nun das Landgericht Berlin entscheiden, das die
Frage vorgelegt hatte.  

Der Krypto-Messengerdienst Encrochat galt zunächst als nicht
entschlüsselbar und war deshalb in der kriminellen Szene verbreitet.
Die Polizei in Frankreich und den Niederlanden konnte die Software
aber im Frühjahr 2020 knacken. Mehr als 20 Millionen geheime
Chat-Nachrichten wurden abgeschöpft. Dies führte zu zahlreichen
Festnahmen in ganz Europa. Meist ging es um Drogenhandel. 

Die deutsche Staatsanwaltschaft erließ eine sogenannte Europäische
Ermittlungsanordnung und daraufhin genehmigte ein französisches
Gericht die Übermittlung der Daten an Deutschland, sodass sie in
Strafverfahren verwendet werden konnten.

Das Landgericht Berlin hatte aber Zweifel, ob diese
Ermittlungsanordnung rechtmäßig verlief, weil in Deutschland eine
Staatsanwaltschaft und kein Richter diese in die Wege geleitet
hatte. 

Darin sahen die europäischen Richter nun allerdings kein Problem:
Solange die Staatsanwaltschaft innerstaatlich die Übermittlung
bereits erhobener Beweise anordnen dürfe, könne sie das auch
grenzüberschreitend tun. Entscheidend sei aber unter anderem, dass
ein Gericht die Wahrung der Grundrechte der betreffenden Person
überprüfen könne, so die Richter.

Inwiefern die Chats generell verwertet werden durften, entschied der
EuGH nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das 2022 bejaht. Vor
dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind zu dem Thema
allerdings noch mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig.