EuGH-Gutachten: FIFA-Transferregeln unter Umständen rechtswidrig

30.04.2024 14:01

Ein Spieler beklagt bestimmte Transferregeln der FIFA, ein Gutachten
stärkt ihm nun den Rücken. Folgt nach dem Super-League-Urteil bald
die nächste Klatsche für die FIFA?

Luxemburg (dpa) - Die FIFA-Regeln für den Transfer von Spielern sind
einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge unter
Umständen rechtswidrig. Sie könnten gegen die EU-Vorschriften zu
Freizügigkeit und Wettbewerb verstoßen, teilte Generalanwalt Maciej
Szpunar am Dienstag in Luxemburg in seinen Schlussanträgen mit. Mit
einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet. Die Richter folgen
den Schlussanträgen oft, aber nicht immer. Der Weltverband war für
eine Stellungnahme angefragt.

Hintergrund ist der Fall des früheren französischen Fußballprofis
Lassana Diarra, der 2013 vom russischen Verein Lokomotive Moskau
verpflichtet worden war. Nach nur einem Jahr löste der Club den
Vertrag auf und verlangte eine Entschädigung. Der Spieler wiederum
verklagte den Verein auf ausstehende Gehälter. Er machte geltend,
dass sich die Suche nach einem neuen Verein schwierig gestalte, da
nach den FIFA-Regeln bei einer grundlosen Auflösung eines Vertrags
jeder neue Verein gesamtschuldnerisch mit ihm für die Zahlung einer
Entschädigung an Lokomotive Moskau haftbar gemacht würde. Deswegen
sei ein Vertrag mit dem belgischen Club Sporting du Pays de Charleroi
nicht zustande gekommen.

Diarra verklagte daraufhin die FIFA und den belgischen Fußballverband
auf Schadenersatz und Verdienstausfall in Höhe von sechs Millionen
Euro. Das belgische Gericht legte den Fall dem EuGH vor. Diarras
Rechtsvertreter begrüßten die Einschätzung des Generalanwalts in
einer Mitteilung. Sollte der EuGH in seinem Urteil folgen, werde dies
ein «Meilenstein» der Fußballregeln in der Europäischen Union sein.
 

Die FIFA-Regeln seien so gestaltet, dass Vereine aus Furcht vor einem
finanziellen Risiko davor zurückschreckten, den Spieler zu
verpflichten, argumentierte der Generalanwalt nun. Die potenziellen
sportlichen Sanktionen gegen Vereine, die einen Sportler
verpflichteten, könnten Spielerinnen und Spieler tatsächlich daran
hindern, ihren Beruf bei einem Verein in einem anderen Mitgliedstaat
auszuüben. Dadurch werde unter Umständen das EU-Recht auf
Freizügigkeit eingeschränkt. Das könnte nur gerechtfertigt sein, wenn

zum Beispiel bewiesen werde, dass der neue Verein nichts mit der
vorzeitigen Auflösung des Vertrags zu tun habe und dadurch die Regeln
zur gesamtschuldnerischen Haftung nicht angewendet würden.

Außerdem beeinträchtigten die FIFA-Regeln den Wettbewerb zwischen den
Vereinen, weil dadurch die Möglichkeiten zur Verpflichtung von
Spielern geschrumpft würden, hieß es in den Schlussanträgen. Diese
Einschränkungen könnten allerdings unter Umständen gerechtfertigt
sein, wenn damit ein legitimes Ziel verfolgt würde, so der
Generalanwalt.