Apple bessert bei Gebühren für App-Entwickler nach

02.05.2024 17:00

Nach der von der EU erzwungenen Öffnung des iPhones für alternative
App-Marktplätze hat Apple eine neue «Kerntechnologiegebühr»
eingeführt. Nach Kritik von Entwicklern lenkt Apple nun teilweise
ein.

Cork (dpa) - Apple wird die Entwickler von Anwendungen nicht im
ursprünglich geplanten Umfang mit einer «Kerntechnologiegebühr» zur

Kasse bitten. Nach einem kritischen Feedback aus der
Entwicklergemeinschaft führte Apple am Donnerstag mehre Ausnahmen
ein, bei denen diese Grundgebühr nicht mehr fällig werden oder
niedriger ausfallen soll. Neben Apple-Wettbewerbern wie Spotify
hatten sich vor allem Anbieter von kostenlosen Apps über die neue
Gebühr nach der von der EU erzwungenen Öffnung des App-Marktes für
das iPhone beschwert. Außerdem hatte die EU-Kommission erklärt, die
Gebühren von Apple zu überprüfen.

Nach den im Januar verkündeten Geschäftsbedingungen beträgt die «Co
re
Technology Fee» für App-Entwickler 50 Euro-Cent für jede
App-Installation pro Jahr, sobald eine Schwelle von einer Million
Installationen überschritten ist. Bei Anbietern von erfolgreichen
Kostenlos-Apps hätte dies zu einer Belastung von mehreren zehntausend
Euro im Monat führen können, ohne dass den Gebühren auch Einnahmen
entgegenstehen, rechnete der in der Entwicklerszene bekannte
Programmierer Steve Troughton-Smith in einem Beitrag auf Mastodon
vor. Daniel Ek, Chef von Spotify, kritisierte die neue Gebühr im
Kontext der Neuordnung des App-Geschäfts wegen der EU-Regeln als
«Erpressung».

Nach den am Donnerstag verkündeten Spielregeln von Apple müssen
künftig nicht-kommerzielle Entwickler, die keinerlei Einnahmen
erzielen, von sofort an keine «Kerntechnologiegebühr» mehr zahlen.
Das bedeute, dass Studenten, Hobbyisten und andere Entwickler, die
kostenlose Apps ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht anbieten und
die keine globalen Geschäftseinnahmen haben, von der Gebühr befreit
würden.

Erleichterungen für kleinere App-Anbieter

Apple geht obendrein auf kleinere kommerzielle App-Anbieter zu.
Entwicklern, deren App noch nie die Schwelle von einer Million
Erstinstallationen pro Jahr überschritten hat, gewährt Apple nun
«eine dreijährige Anlaufzeit für die Zahlung der
Kerntechnologiegebühr». Innerhalb dieses Zeitraums muss ein
Entwickler das Entgelt nicht zahlen, solange sein Gesamtumsatz unter
zehn Millionen Euro liegt. Wächst der Umsatz in den drei Jahren auf
10 bis 50 Millionen Euro an, muss der Entwickler die
Kerntechnologiegebühr zahlen. Allerdings gilt dann eine Obergrenze
von einer Million Euro pro Jahr. Überschreitet der Umsatz in diesem
Zeitraum die Schwelle von 50 Millionen Euro, wird der App-Anbieter
voll zur Kasse gebeten.

In der Vergangenheit konnten Nutzer eines iPhones nur Anwendungen aus
dem App Store von Apple installieren. Nach den rechtlichen Vorgaben
durch das neue EU-Gesetz für Digitale Märkte (Digital Markets
Act/DMA) müssen inzwischen aber große und dominante Anbieter,
sogenannte Gatekeeper, App Stores anderer Anbieter zulassen. Dazu
gehört Apple. Zuletzt hatte die EU-Kommission die Zwangsöffnung auch
auf den Apple-Tablet-Computer iPad ausgedehnt. Der US-Konzern
erklärte nun, man werde die neuen Vorgaben für das iPad bis zum
Herbst umsetzen.