Gericht verurteilt Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf Krim

25.06.2024 12:34

Vor rund zehn Jahren annektierte Russland die Halbinsel Krim. Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte spricht nun ein deutliches
Urteil.

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) hat Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf der Krim
nach der Annexion der Schwarzmeer-Halbinsel verurteilt. Dies
entschieden die Richter am Dienstag in Straßburg und gaben damit
einer Klage der Ukraine statt.

Die Auswirkungen der Entscheidung dürften begrenzt sein: Russland
erkennt die Urteile des Gerichtshofs nicht an. Das Land wurde wegen
seines seit Februar 2022 andauernden Angriffskrieges gegen die
Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein
Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren
Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Dieser kann aber weiterhin über
Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss
geschehen sind. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof
sind unabhängig von der EU.

Russland hat die ukrainische Krim im Jahr 2014 völkerrechtswidrig
annektiert und hält die Halbinsel seither besetzt. Bei der nun
anstehenden Entscheidung ging es nicht um die Annexion selbst,
sondern um das Verhalten russischer Truppen im Anschluss. Die Ukraine
beklagte unter anderem Verschleppungen, unrechtmäßige Inhaftierungen,
Misshandlungen sowie die Unterdrückung der ukrainischen Medien und
der ukrainischen Sprache in Schulen. Außerdem habe Moskau
pro-ukrainische Aktivisten nicht nur auf der Krim, sondern in der
gesamten Ukraine und in Russland verfolgt. 

Die Richter folgten dem größtenteils. Sie stellten einstimmig fest,
dass Russland auf der Krim unter anderem gegen das Recht auf Leben,
gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und
gegen die Meinungsfreiheit verstoßen hat. Es gebe genügend Beweise
dafür, dass dahinter ein Muster stecke und die Vorfälle auf der Krim
von den russischen Behörden geduldet worden seien.