Menschenrechtshof weist Klage gegen Deutschland wegen Flughafen BER ab

27.06.2024 12:40

Um den Hauptstadtflughafen wurde in den vergangenen Jahren viel
gestritten. Zwei Brandenburger riefen nun den Gerichtshof für
Menschenrechte an - doch ohne Erfolg.

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) hat eine Klage gegen Deutschland wegen der Baugenehmigung für
den Berliner Flughafen BER abgewiesen. Die Richter erklärten die
Beschwerde am Donnerstag in Straßburg einstimmig für unzulässig. 

Der Fall drehte sich um die Baugenehmigung für den Flughafen
Berlin-Brandenburg. Den Klägern gehörten Grundstücke in der Nähe de
s
Airports. Sie behaupteten, die Behörden hätten während des
Planfeststellungsverfahrens falsche Angaben über die vorgesehenen
Flugrouten gemacht. Sie hätten daher erst nach Erteilung der
Baugenehmigung erkannt, dass die Lärmbelästigung auf ihren
Grundstücken viel höher sei als zuvor angenommen. 

Vor dem Bundesverwaltungs- und dem Bundesverfassungsgericht hatten
sie keinen Erfolg, daher klagten sie vor dem Gerichtshof für
Menschenrechte. Sie beriefen sich auf ihr Recht auf ein faires
Verfahren und auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Der
Gerichtshof wies ihr Anliegen nun aber ebenfalls ab. Es habe zwar
gewisse Verfahrensmängel gegeben. Die betroffenen Rechte seien in der
Planungsentscheidung aber richtig abgewogen worden.

Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat.
Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der
Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.