Lindner sieht sich im Haushaltsstreit durch EU-Kommission gestärkt

27.06.2024 19:34

Berlin (dpa) - Bundesfinanzminister Christian Lindner sieht sich
durch die neuen EU-Schuldenregeln in seinem Sparkurs im
Haushaltsstreit gestärkt. «Das aktuell für Deutschland projizierte
Ausgabenwachstum über die kommenden vier Jahre liegt bereits leicht
über der Empfehlung der Kommission», schrieb der FDP-Chef in einem
Gastbeitrag für das «Handelsblatt». «Brüssel rät Deutschland da
her,
den Anstieg zu verringern.» Die EU-Kommission bestätige damit «die
Grundannahme hinter den laufenden Haushaltsverhandlungen im Bund,
dass keine zusätzlichen finanzpolitischen Spielräume bestehen».

Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass Deutschland nach Vorgaben der
EU-Kommission in den nächsten Jahren weniger ausgeben muss als
bislang geplant, um die europäischen Schuldenregeln einzuhalten.
Diese waren jüngst von den EU-Staaten reformiert worden.

In der Ampel-Regierung laufen derzeit harte Verhandlungen über den
Bundeshaushalt 2025. Es müssen Milliardenlöcher gestopft werden.
Während die FPD auf Einhaltung der Schuldenbremse pocht, macht die
SPD Druck, über eine Aussetzung nachzudenken. Zuletzt forderte zudem
etwa der Industrieverband BDI milliardenschwere, kreditfinanzierte
Sondervermögen für Investitionen.

«Die diskutierten massiven Ausgabensteigerungen durch Sondervermögen
oder durch Änderungen der Schuldenbremse des Grundgesetzes würden dem
vorgegebenen Referenzpfad widersprechen», argumentiert Lindner. «Die
teils dramatisch hohen Summen von Dutzenden oder Hunderten Milliarden
Euro schuldenfinanzierter Ausgaben sind schlicht rechtlich nicht
möglich - selbst wenn es eine Zweidrittelmehrheit zur Veränderung der
Schuldenbremse des Grundgesetzes gäbe.» 

Aus den EU-Fiskalregeln leite sich ein Ausgabenwachstum ab, das sich
entsprechend bei Einhaltung der Schuldenbremse ergebe. «Das macht
deutlich: Die Schuldenregel ist durch den Stabilitäts- und
Wachstumspakt als Anker für solide und tragfähige Staatsfinanzen
gestärkt worden.»

Die EU-Schuldenregeln, auch Stabilitäts- und Wachstumspakt genannt,
schreiben vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60
Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf.
Gleichzeitig muss das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit unter
drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehalten werden. Wer die
Obergrenzen übertritt, riskiert ein Strafverfahren.