EU-Kommission nimmt Facebook-Konzern Meta ins Visier

01.07.2024 15:48

Lässt der Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta seinen Nutzern
bei Fragen nach Werbung und Datenschutz wirklich die freie Wahl? Die
EU-Kommission hat Zweifel.

Brüssel (dpa) - Der Internet-Konzern Meta verstößt mit seinem Modell

«Pay for Privacy» aus Sicht der EU-Kommission gegen digitale Regeln.
Nach Ansicht der Brüsseler Behörde ist es nicht mit EU-Recht
vereinbar, dass sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen einer
monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version und einer kostenfreien
Version mit personalisierter Werbung entscheiden müssen. 

Das Modell des Mutterkonzerns Meta erlaube nicht, sich für einen
Dienst zu entscheiden, der weniger persönliche Daten verwende,
ansonsten aber gleichwertig sei, teilte die Brüsseler Behörde nach
einer ersten Untersuchung mit. Außerdem erlaube das Modell den
Nutzern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung ihrer personenbezogenen
Daten auszuüben.

Meta weist Vorwürfe zurück

Ein Sprecher des Unternehmens sagte auf Anfrage, dass das Modell «Pay
for Privacy» im Einklang mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA)
stehe. «Wir freuen uns auf einen weiteren konstruktiven Dialog mit
der Europäischen Kommission, um diese Untersuchung zu einem Abschluss
zu bringen.»

Die Kommission betonte, dass ihre Untersuchungen noch nicht
abgeschlossen seien. Die vorläufigen Feststellungen der Brüsseler
Behörde gehen auf ein Verfahren gegen Meta zurück, das die Kommission
im März eingeleitet hatte. Meta hat nun die Möglichkeit, die
Untersuchungsakte einzusehen und schriftlich darauf zu antworten.

Seit Anfang März müssen sich Firmen an den DMA halten. Er soll für
mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue
Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große
Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre
Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für
die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die
US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Mögliche Konsequenzen für Meta

Die Kommission will das im März eröffnete Verfahren innerhalb eines
Jahres abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die
betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde
auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer
Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes
belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.