Deutschland reicht Klimaplan nicht pünktlich in Brüssel ein

01.07.2024 16:37

Um mehr als die Hälfte sollen die CO2-Emissionen in der EU bis 2030
gesenkt werden. Wie das läuft, sollen nationale Klimapläne der Länder

zeigen - doch die wenigsten liegen in Brüssel vor.

Brüssel (dpa) - Deutschland hat seine endgültigen Vorhaben in der
nationalen Energie- und Klimapolitik bis 2030 der EU-Kommission nicht
fristgerecht mitgeteilt. Damit riskiert die Bundesrepublik ein
Strafverfahren. Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, hatten mit
Dänemark, Finnland, Schweden und den Niederlanden nur vier EU-Länder
ihre nationalen Energie- und Klimapläne bis zur Frist am 30. Juni
eingereicht. Die Kommission fordere alle anderen der 27
Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre endgültigen Pläne so bald wie

möglich vorzulegen, sagte ein Sprecher. Aus Berlin kam auf eine
Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst kein Kommentar.

In den sogenannten National Energy and Climate-Plänen (NECP) soll
jedes EU-Land detailliert zeigen, wie es plant, die Klimaziele für
2030 zu erreichen. Die Länder sind zur Vorlage verpflichtet. Ziel ist
es, die Energie- und Klimapolitiken vergleichbar darzustellen und
untereinander abzustimmen sowie das Erreichen der Ziele verlässlich
zu überwachen. In der Staatengemeinschaft gilt das festgeschriebene
Ziel, die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu
senken und bis 2050 klimaneutral zu werden. 

Man habe sehr hart daran gearbeitet, die Ziele gemeinsam mit dem
Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten gesetzlich zu
verankern, sagte der Sprecher weiter. «Jetzt ist es an den nationalen
Behörden, diese Pläne endlich zu beraten und diese Gesetze
umzusetzen, damit die Bürger und die Industrie in ganz Europa die
Vorteile unseres grünen Übergangs erkennen können.» 

Die Länder waren verpflichtet, bis Ende 2018 einen ersten Entwurf für
die Klima- und Energiepläne für den Zeitraum 2021 bis 2030
vorzulegen, bis Ende 2019 einen endgültigen Plan. Bis zum 30. Juni
dieses Jahres waren sie nach vorheriger Vorlage von Entwürfen
verpflichtet, endgültige Aktualisierungen entsprechend neuer
EU-Klimagesetze mitzuteilen.