Regeln für Tech-Giganten: Tiktok verliert vor EU-Gericht

17.07.2024 15:42

Mit dem Gesetz über digitale Märkte hat die EU für Aufregung bei
Online-Plattformen gesorgt. Viele fürchten eine zu starke
Regulierung. Nun wurde eine wegweisende Entscheidung getroffen.

Luxemburg (dpa) - Der Tiktok-Betreiber Bytedance hat vor dem Gericht
der EU eine Niederlage kassiert. Die Richter wiesen eine Klage des
chinesischen Unternehmens gegen seine Einstufung als sogenannten
Gatekeeper nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) ab. Die
EU-Kommission habe Bytedance und die Tochterfirma zu Recht als
einflussreiche Plattform eingestuft, die speziellen EU-Vorgaben
unterliegen muss. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. 

Seit Anfang März müssen sich Unternehmen an den DMA halten. Bei
Verstoß drohen empfindliche Strafen. Er soll für mehr Wettbewerb bei
digitalen Diensten sorgen und neuen Rivalen bessere Chancen
ermöglichen. Die Grundannahme dabei ist, manche große
Plattform-Betreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre
Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für
die sogenannten Gatekeeper aufbrechen. Darunter sind etwa die
US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Gericht: Wichtiges Zugangstor für Nutzer

Das EU-Gericht wies nun vor allem Bytedances Argument zurück, dass
der globale Marktwert des Unternehmens hauptsächlich auf dessen
Tätigkeiten in China zurückzuführen sei und keinen erheblichen
Einfluss auf den EU-Binnenmarkt habe. Tiktok sei ein wichtiges
Zugangstor für Nutzerinnen und Nutzer, teilte das Gericht mit.

Bytedance brachte außerdem vor, dass das Unternehmen erst ein neuer
Marktteilnehmer sei und Facebooks Meta oder Googles Mutterkonzern
Alphabet mit Konkurrenzprodukten ihm schnell die Position streitig
gemacht hätten. Dem folgten die Richter nicht: Bytedance sei es
gelungen, die Nutzerzahl auf Tiktok «sehr schnell und exponentiell»
zu steigern und innerhalb kurzer Zeit - gemessen an der Nutzerzahl in
der EU - eine halb so große Verbreitung wie Facebook und Instagram zu
erreichen. Vor allem jüngere Menschen nutzen Tiktok teils intensiv. 

Mehrere Unternehmen, darunter auch Zalando, hatten zuvor bereits
angekündigt, gegen das Gesetz vorgehen zu wollen. Die Klage von
Bytedance ist eine der ersten, die nun vor dem EU-Gericht verhandelt
wurde.