EU-Verbraucherschützer prüfen Meta-Bezahlmodell

22.07.2024 15:36

Es geht um ein neues Modell: Statt mit Geld soll mit Daten bezahlt
werden. Verbraucherschutzbehörden werfen Meta vor, EU-Verbraucher
möglicherweise unverhältnismäßig unter Druck gesetzt zu haben.

Paris/Brüssel (dpa) - Europäische Verbraucherschutzbehörden nehmen
die Einführung eines neuen Bezahlmodells beim US-Internetkonzern Meta
kritisch unter die Lupe. Meta habe seine Nutzer auf Facebook und
Instagram möglicherweise nicht wahrheitsgetreu, klar und ausreichend
über das Modell informiert, lautet die Einschätzung der Behörden.

Hintergrund ist, dass Meta 2023 seine Nutzerinnen und Nutzer vor die
Wahl gestellt hatte, für Facebook und Instagram entweder zu bezahlen
oder einzuwilligen, dass ihre Daten für personalisierte Werbung
genutzt werden, wie die EU-Kommission mitteilte. 

Die Behörden prüfen laut Mitteilung unter anderem, ob Meta
irreführende oder aggressive Praktiken genutzt haben könnte.
Verbraucher seien möglicherweise unangemessenem Druck ausgesetzt
gewesen, «rasch zwischen den beiden Modellen zu wählen, da sie
befürchten, den Zugang zu ihren Konten und ihrem Kontaktnetz sofort
zu verlieren». Fraglich sei zudem, ob die Verbraucher durch die
bereitgestellten Informationen in der Lage waren zu verstehen, wie
sich ihre Entscheidung auf ihre Rechte auswirkt.

Ihre Bedenken haben die Verbraucherschutzbehörden per Schreiben über
das sogenannte Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz
(CPC-Netz) an Meta geschickt. Die EU-Kommission koordiniert die
Arbeit in solchen grenzüberschreitenden Fällen. Die europäische
Verbraucherschutzorganisation Beuc begrüßte das Vorgehen der
Behörden. 

Die Kritik im Detail 

In ihrer Mitteilung listet die EU-Kommission vier Punkte mit
Beispielen auf. Demnach könnten Nutzerinnen und Nutzer durch das Wort
«kostenlos» in die Irre geführt worden sein, obwohl Meta ihre Daten
für personalisierte Werbung nutze und somit Geld einnehme. Zudem
könne es Nutzer verwirrt haben, dass sie veranlasst wurden, sich
durch verschiedene Fenster und Links zu klicken, um herauszufinden,
wie Meta ihre Daten nutzt. 

Ferner könne der Eindruck erweckt worden sein, dass zahlende
Kundinnen und Kunden überhaupt keine Werbung mehr sehen würden,
obwohl ihnen möglicherweise doch Werbung auf den Plattformen begegnen
könne. Druck könnte zudem auf die Nutzer ausgeübt worden sein, indem

sie nicht ausreichend Zeit gehabt hätten, zu prüfen, wie sich diese
Entscheidung auf ihre Vertragsbeziehung mit Meta auswirkt. Ihnen
werde kein Zugang zu ihren Konten gewährt, solange sie ihre
Entscheidung nicht getroffen hätten. 

Meta hat nun bis zum 1. September Zeit, auf die Vorwürfe zu
reagieren. Derzeit laufen wegen des sogenannten «Pay or
 Consent»-Modells unabhängig von dem nun verschickten Schreiben
Untersuchungen der EU-Kommission auf Grundlage neuer strenger
EU-Gesetzgebung zur Kontrolle großer Tech-Konzerne. Nach Ansicht der
Brüsseler Behörde ist es unter anderem nicht mit EU-Recht vereinbar,
dass sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen der monatlichen
Gebühr und einer kostenfreien Version mit personalisierter Werbung
entscheiden müssen.