EU-Kommission untersucht Staatshilfen für AKW-Verlängerung

22.07.2024 16:49

Zwei belgische Kernreaktoren könnten rechtswidrig von Staatshilfe
profitieren. Das untersucht jetzt die EU-Kommission. Einer der
Reaktoren bereitet vor allem Menschen im Westen Sorgen.

Brüssel (dpa) - Belgische Staatshilfen für die Laufzeitverlängerung
von zwei Kernreaktoren könnten gegen EU-Recht verstoßen. Betroffen
ist Unterstützung für den Reaktor Tihange 3, der nahe der deutschen
Grenze liegt, sowie den Meiler Doel 4 in der Nähe von Antwerpen, wie
aus einer Mitteilung der EU-Kommission hervorgeht. Die belgische
Regierung und der Energiekonzern Engie hatten sich Anfang 2023 auf
eine Laufzeitverlängerung bis mindestens Ende 2035 geeinigt. Dies sei
entscheidend für die Energieversorgungssicherheit, hieß es damals. 

Unter anderem wird nun geprüft, ob es angemessen war, dass der
belgische Staat für einen Pauschalbetrag von 15 Milliarden Euro
Verbindlichkeiten von Engie für eine Endlagerung übernommen hatte.
Dabei betonte die Kommission, dass die belgische Maßnahme
zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar gerechtfertigt erscheine, die
Behörde aber Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit EU-Vorschriften habe.
Nun kann Belgien auf die Bedenken eingehen. 

Aus Kreisen der belgischen Regierung hieß es, die Untersuchung der
Kommission gefährde derzeit nicht den Zeitplan. Dies sei ein
Standardverfahren und die Gespräche mit der Kommission verliefen gut.
 

In Deutschland sorgen die belgischen Atommeiler aus den 1970er und
80er Jahren immer wieder für Diskussionen. So wurden bei den
Reaktoren im Nachbarland mehrfach Mängel festgestellt, etwa marode
Betonteile. Die Stadt Aachen und die Bundesregierung haben in der
Vergangenheit gefordert, die Kernkraftwerke stillzulegen.